Sehr geehrte Damen und Herren,
der Thüringer Tennis-Verband e.V. trauert um Kurt Klein, der am 11. Juni im hohen Alter von 97 Jahren verstorben ist. Er war ein leidenschaftlicher Tennisspieler und sehr engagierterer ehrenamtlicher Funktionär zum Wohle unseres geliebten Tennissports.
Kurt Klein war nach der Wende Anfang der 90er Jahre der 1. Präsident und somit Gründungsmitglied des Thüringer Tennis-Verbandes e.V., wo er sich große Verdienste erwarb. Auch im heutigen Erfurter TC Rot-Weiß e.V. brachte er stets seine große Erfahrung ein und arbeitete aktiv im Präsidium mit.
Kurt Klein hatte in seiner Geburtsstadt dem heutigen Teplice bereits vor dem 2. Weltkrieg begonnen Tennis zu spielen. Nach dem Krieg und der Gefangenschaft hatte er seine Eltern gesucht und sie in Erfurt wiedergefunden. Seitdem war Erfurt seine neue Heimat. Hier war er auch zum Tennis beim heutigen Erfurter TC Rot-Weiß e.V. gekommen, wo er bis zu seinem 92. Lebensjahr noch aktiv gespielt hat.
Wir werden Kurt Klein nicht vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Wulf Danker
Für den Thüringer Tennis-Verband e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entnehmen Sie den beiden folgenden verlinkten Schreiben die weiteren Informationen zum Wettspielbetrieb 2020:
– Information zur möglichen Wiederaufnahme des Wettspielbetriebes
– Stand der zurückgezogenen Mannschaften
Mit freundlichen Grüßen
für das Präsidium des TTV
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident | Sport
Sehr geehrte Damen und Herren,
an diesem Sonntag endet die Frist zur Rücknahme von Mannschaftsmeldungen. Bisher haben uns 51 Abmeldungen erreicht.
Auch nach dem gegenwärtigen Stand können wir noch keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob Punktspiele in diesem Jahr ausgetragen werden können und ggfs. unter welchen Bedingungen. Derzeit wäre unter Zugrundelegung der geltenden Anordnungen nur eine Absage-Entscheidung möglich.
Über eine Absage wollen wir jedoch nicht vorschnell entscheiden und sind daher zum dem Entschluss gekommen, die weiteren Entwicklungen bis zum 05.06.2020 abzuwarten. Bis dahin wird auch die Möglichkeit des Rückzuges von Mannschaften verlängert.
Hierbei ist noch einmal zu verdeutlichen, dass für den Fall der Aufnahme eines Wettspielbetriebes Punktspiele auch in den Ferienzeiten ausgetragen werden müssten. Zudem ist zu beachten, dass die Bestimmungen der Wettspielordnung im Falle der Aufnahme auch ihre Gültigkeit behalten und kurzfristige Absagen von Punktspielen oder ein unvollständiges Antreten entsprechend geahndet werden müssten. Wir bitten Sie dies bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident | Sport
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen an dieser Stelle erneut Informationen des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB) zur Kenntnis geben:
„Mit dem Inkrafttreten der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist seit Mittwoch ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich – stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.
Den Wortlaut der gemeinsamen Pressemitteilung des TMBJS und des LSB finden Sie hier:
https://bildung.thueringen.de/thueringer-sportvereine-duerfen-eingeschraenkt-oeffnen/
Damit sind viele Vereinsaktivitäten des organisierten Sports landesseitig nicht mehr verboten – siehe § 12 Absatz 4! Um vor Ort in den vereinseigenen oder kommunalen Sportanlagen tatsächlich wieder Sport treiben zu können, sind aber noch weitere Schritte notwendig.
Neben den Regelungen der Verordnung: https://corona.thueringen.de/verordnungen#c14180 sind auch die Vorgaben des Konzeptes des TMBJS zu beachten.
Um den Vereinen größtmögliche Hilfestellung und Handlungssicherheit zu geben hat der LSB in den letzten Tagen ein Dokument mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen bei der Wiederaufnahme des Vereinstrainings erarbeitet.
Verwiesen sei auch noch einmal auf die sportartspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände, welche im Hinblick auf die ausgeübten Sportarten für die Vereine und Landesfachverbände große Relevanz haben.
Sie werden auf der Seite des DOSB ständig ergänzt und aktualisiert:
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln
Der LSB wird noch in dieser Woche an die Vereine einen Newsletter versenden mit detaillierten Informationen zu den Themen: Wiederaufnahme des Sportbetriebs, Antragsschluss, Soforthilfe des Landes, Vereinsförderung und Mitgliedsbeitrag LSB, aktuelle Fortbildungen als Webinare und weiteren aktuellen Informationen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des LSB gern zur Verfügung!“
Quelle: LSB
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer letzten Mitteilung zum diesjährigen Wettspielbetrieb vom 30.04.2020 hatten wir Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 15.05.2020 bereits gemeldete Mannschaften vom Sommer-Punktspielbetrieb schadfrei zurückziehen. Etwaige Bußgelder werden in diesen Fällen nicht erhoben.
Weiter gaben wir bekannt, dass ein aktualisierter Spielplan bis zum 25.05.2020 veröffentlicht wird, um einen eventuellen Beginn der Punktspielsaison zum 08.06.2020 realisieren zu können.
Die auch weiterhin noch weitestgehend unklare Lage im Hinblick auf die Organisation und Durchführung von Mannschafts-Punktspielen veranlasst uns nun, die Möglichkeit des schadfreien Rückzuges bis zum 31.05.2020 auszuweiten.
Hintergrund ist, dass die derzeit noch bestehenden Unwägbarkeiten sowohl für Sie als Verein, als auch für uns als Verband keine gesicherten Entscheidungsgrundlagen zulassen. Weder ist bisher klar, ob Doppel-Begegnungen ausgetragen werden können, noch wie Auswärtsfahrten zu organisieren sind.
Für die Erstellung eines neuen Spielplans bleibt auch durch die Ausweitung zum 31.05.2020 immer noch ausreichend Zeit, da selbst im Falle des Saisonbeginns zum 08.06.2020 die ersten Spieltage nicht vor dem Wochenende des 13./14.06.2020 ausgetragen werden könnten.
Zudem möchten wir Ihnen noch folgende Informationen mit auf den Weg geben, die unter Umständen bei den von Ihnen zu treffenden Entscheidungen von Bedeutung sind:
Absteiger wird es in dieser Saison in keinem Fall geben – auch nicht bei einem Rückzug der Mannschaft bis zum 15.05.2020 bzw. jetzt neu 31.05.2020. Etwaige Aufsteiger werden berücksichtigt, dies aber nur dann, wenn die Staffelstärke der übergeordneten Liga von der Kapazität her einen Aufsteiger aufnehmen kann.
Bezüglich der Neu-Terminierungen ist mitzuteilen, dass auch Punktspieltermine in den Sommerferien in Frage kommen und nicht auszuschließen sind. Anders ließe sich nach derzeitigem Stand eine Terminplanung nicht realisieren. Diesbezüglich ist jedoch bereits jetzt schon mitzuteilen, dass wir – nach vorheriger Abstimmung – auch kurzfristigen Verlegungen entgegen den sonst geltenden Bestimmungen unserer Wettspielordnung zustimmen, sofern beide Mannschaften eine Einigung erzielen.
Wie immer gilt – der vorstehend skizzierte Rahmen und die dabei genannten Daten finden ihre Grundlage in dem aktuell vorhandenen Informationsstand. Wir bitten daher um Verständnis, dass Änderungen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit möglich sind.
Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident / Sportwart
Sehr geerhte Damen und Herren,
zum Wochenende möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen vom Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) zur aktuell geltenden Rechtslage und zur Perspektive des Sporttreibens in Thüringen voraussichtlich ab der kommenden Woche geben.
Was gilt aktuell in Thüringen?
Seit dem 4. Mai gilt die 2. Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 2. Mai. Hier ist geregelt, dass Vereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Sportanlagen weiterhin grundsätzlich geschlossen sind. Möglich ist Individualsport zu Freizeit- und Trainingszwecken unter freiem Himmel, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten sind. Die Ausübung des Individualsports bezieht sich auf die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage der Öffnung ausdrücklich zustimmt. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung, die weitergehende Öffnungen vorsieht, können bei Verstößen nach wie vor empfindliche Bußgelder verhängt werden!
Perspektive der weiteren Öffnung vermutlich im Laufe der kommenden Woche
Der Sport wartet auf die neue Verordnung zur Umsetzung der von der Thüringer Landesregierung am 6. Mai beschlossenen Maßnahmen. Mit der neuen Verordnung wird im Verlauf der kommenden Woche zu rechnen sein. Die Verantwortung wird dann bei den Kommunen und Landkreisen liegen, schrittweise und mit Augenmaß dann wieder Einrichtungen auch im Sportbereich selbst zu öffnen bzw. die Öffnung vereinseigener Anlagen zuzulassen. Damit sind zumindest die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um auch in Sportstätten wieder in den Trainingsbetrieb einzusteigen.
Hygienekonzepte und -maßnahmen als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Sport- bzw. Trainingsbetriebes ist, dass die strengen Abstandsregeln und Hygienevorschriften weiterhin eingehalten werden. Für die Nutzung der Sportanlagen werden Hygienekonzepte zu erstellen sein. Vor allem bei vereinseigenen Sportanlagen liegt die Erstellung und Umsetzung im Verantwortungsbereich des jeweiligen Sportvereins. Aber auch bei der Nutzung öffentlicher Sportanlagen müssen sich die Sportvereine mit der konkreten Trainingssituation beschäftigen und sich mit dem Träger der Anlage zu den vor Ort geltenden Bedingungen abstimmen.
Für die Aufnahmen des Trainingsbetriebes in den jeweiligen Sportarten haben die Spitzenverbände bereits im Verlauf der letzten Wochen sportartspezifische Rahmenkonzepte in enger Abstimmung mit dem DOSB erarbeitet, die die Vereine entsprechen der von ihnen betriebenen Sportarten dringend berücksichtigen sollten.
Link zur Homepage des DOSB mit den Konzepten der Spitzenverbände:
Ein erster allgemeiner Handlungsleitfaden für Sportvereine wurde von der VBG bereitgestellt. Dieser kann neben den sportartspezifischen Fragen als Grundlage dienen, um sich mit den wesentlichen Problemen im Hinblick auf die Anlagennutzung sowie die Trainingsgestaltung auseinanderzusetzen. Der LSB wird dazu weitere Hilfestellung geben und bis zum Wochenbeginn entsprechende Handlungsempfehlungen und Checklisten als Muster erarbeiten.
Ausführliche Hinweise und weiterführende Links auf der LSB-Homepage sowie im Thüringen Sport
Aktuelle Informationen dazu sowie zu rechtlichen Fragen, finanziellen Soforthilfen etc. gibt es sehr umfangreich unter: https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
In der heute erschienenen aktuellen Ausgabe des „Thüringen Sport“ haben hat der LSB ebenfalls einige Aspekte noch einmal ausführlicher dargestellt. Der LSB hofft trotz der Dynamik der Pandemie-Situation ein interessantes Heft mit nützlichen Hinweisen erstellt zu haben.
Der LSB möchte es trotz aller spürbaren Freude und zum Teil sogar Euphorie nicht versäumen, um einen sehr bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den sich abzeichnenden Trainings- und Sportmöglichkeiten zu bitten. In den letzten Wochen haben wir alle gemerkt, wie sehr uns das Sporttreiben in Gemeinschaft gefehlt hat. Wenn wir dieses nicht wieder riskieren wollen, dann sollten sich alle Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden ihrer Verantwortung bewusst sein und ihr Handeln danach ausrichten.
Quelle: LSB