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 Aktuelle Regelungen für den Sportbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. März ist eine Neufassung der Thüringer Infektionsschutz-Verordnung in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 19. März 2022.
 
Das bestehende Thüringer Ampelsystem wurde auf ein 2-Stufen-System reduziert: Basisstufe und eine Infektionsstufe. Die Infektionsstufe tritt folgendermaßen in Kraft: Beträgt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Schutzwert (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz) 12,0 und der Belastungswert (Auslastung der Intensivbetten in Thüringen) 12,0 Prozent oder mehr, gelten ergänzend und vorrangig ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe der Überschreitung der maßgeblichen Schwellenwerte in diesem Landkreis oder in dieser kreisfreien Stadt die besonderen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen.
 
Auch für den organisierten Sport haben sich weitere Erleichterungen ergeben. Dieser wird nun ebenfalls in der allgemeinen Infektionsschutzverordnung und nicht mehr separat über das Thüringer Sportministerium geregelt. Beachten Sie zudem regionale Allgemeinverfügungen!
 
Was gilt in der Basisstufe und in der Infektionsstufe für den Sportbetrieb (Trainings- und Wettkampfbetrieb – § 31 Thüringer Verordnung):
 
Basisstufe:

  • 3G in geschlossenen Räumen
  • im Außenbereich kein Nachweis erforderlich

Infektionsstufe:

  • 2G in geschlossenen Räumen (Ausnahme: 3G für Kinder und Jugendliche bis 18 und Profi- und Kadersportler*innen)
  • im Außenbereich kein Nachweis erforderlich 

Weiterführende Informationen erhalten Sie über folgende Links:

Landessportbund Thüringen e.V. | Coronavirus – Informationen für Sportvereine

Aktuelle Thüringer Sonderverordnung

Einordnung Landkreise/kreisfreie Städte (Stufen)

Übersicht allgemeine Maßnahmen

Für Rückfragen steht in Ihnen die TTV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


TTV-Geschäftsstelle

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