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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Osterfest. Bleiben Sie gesund!

* Thüringer Corona-Verordnungen

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