Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer letzten Mitteilung zum diesjährigen Wettspielbetrieb vom 30.04.2020 hatten wir Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 15.05.2020 bereits gemeldete Mannschaften vom Sommer-Punktspielbetrieb schadfrei zurückziehen. Etwaige Bußgelder werden in diesen Fällen nicht erhoben.
Weiter gaben wir bekannt, dass ein aktualisierter Spielplan bis zum 25.05.2020 veröffentlicht wird, um einen eventuellen Beginn der Punktspielsaison zum 08.06.2020 realisieren zu können.
Die auch weiterhin noch weitestgehend unklare Lage im Hinblick auf die Organisation und Durchführung von Mannschafts-Punktspielen veranlasst uns nun, die Möglichkeit des schadfreien Rückzuges bis zum 31.05.2020 auszuweiten.
Hintergrund ist, dass die derzeit noch bestehenden Unwägbarkeiten sowohl für Sie als Verein, als auch für uns als Verband keine gesicherten Entscheidungsgrundlagen zulassen. Weder ist bisher klar, ob Doppel-Begegnungen ausgetragen werden können, noch wie Auswärtsfahrten zu organisieren sind.
Für die Erstellung eines neuen Spielplans bleibt auch durch die Ausweitung zum 31.05.2020 immer noch ausreichend Zeit, da selbst im Falle des Saisonbeginns zum 08.06.2020 die ersten Spieltage nicht vor dem Wochenende des 13./14.06.2020 ausgetragen werden könnten.
Zudem möchten wir Ihnen noch folgende Informationen mit auf den Weg geben, die unter Umständen bei den von Ihnen zu treffenden Entscheidungen von Bedeutung sind:
Absteiger wird es in dieser Saison in keinem Fall geben – auch nicht bei einem Rückzug der Mannschaft bis zum 15.05.2020 bzw. jetzt neu 31.05.2020. Etwaige Aufsteiger werden berücksichtigt, dies aber nur dann, wenn die Staffelstärke der übergeordneten Liga von der Kapazität her einen Aufsteiger aufnehmen kann.
Bezüglich der Neu-Terminierungen ist mitzuteilen, dass auch Punktspieltermine in den Sommerferien in Frage kommen und nicht auszuschließen sind. Anders ließe sich nach derzeitigem Stand eine Terminplanung nicht realisieren. Diesbezüglich ist jedoch bereits jetzt schon mitzuteilen, dass wir – nach vorheriger Abstimmung – auch kurzfristigen Verlegungen entgegen den sonst geltenden Bestimmungen unserer Wettspielordnung zustimmen, sofern beide Mannschaften eine Einigung erzielen.
Wie immer gilt – der vorstehend skizzierte Rahmen und die dabei genannten Daten finden ihre Grundlage in dem aktuell vorhandenen Informationsstand. Wir bitten daher um Verständnis, dass Änderungen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit möglich sind.
Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident / Sportwart