Sehr geerhte Damen und Herren,
zum Wochenende möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen vom Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) zur aktuell geltenden Rechtslage und zur Perspektive des Sporttreibens in Thüringen voraussichtlich ab der kommenden Woche geben.
Was gilt aktuell in Thüringen?
Seit dem 4. Mai gilt die 2. Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 2. Mai. Hier ist geregelt, dass Vereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Sportanlagen weiterhin grundsätzlich geschlossen sind. Möglich ist Individualsport zu Freizeit- und Trainingszwecken unter freiem Himmel, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten sind. Die Ausübung des Individualsports bezieht sich auf die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage der Öffnung ausdrücklich zustimmt. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung, die weitergehende Öffnungen vorsieht, können bei Verstößen nach wie vor empfindliche Bußgelder verhängt werden!
Perspektive der weiteren Öffnung vermutlich im Laufe der kommenden Woche
Der Sport wartet auf die neue Verordnung zur Umsetzung der von der Thüringer Landesregierung am 6. Mai beschlossenen Maßnahmen. Mit der neuen Verordnung wird im Verlauf der kommenden Woche zu rechnen sein. Die Verantwortung wird dann bei den Kommunen und Landkreisen liegen, schrittweise und mit Augenmaß dann wieder Einrichtungen auch im Sportbereich selbst zu öffnen bzw. die Öffnung vereinseigener Anlagen zuzulassen. Damit sind zumindest die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um auch in Sportstätten wieder in den Trainingsbetrieb einzusteigen.
Hygienekonzepte und -maßnahmen als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Sport- bzw. Trainingsbetriebes ist, dass die strengen Abstandsregeln und Hygienevorschriften weiterhin eingehalten werden. Für die Nutzung der Sportanlagen werden Hygienekonzepte zu erstellen sein. Vor allem bei vereinseigenen Sportanlagen liegt die Erstellung und Umsetzung im Verantwortungsbereich des jeweiligen Sportvereins. Aber auch bei der Nutzung öffentlicher Sportanlagen müssen sich die Sportvereine mit der konkreten Trainingssituation beschäftigen und sich mit dem Träger der Anlage zu den vor Ort geltenden Bedingungen abstimmen.
Für die Aufnahmen des Trainingsbetriebes in den jeweiligen Sportarten haben die Spitzenverbände bereits im Verlauf der letzten Wochen sportartspezifische Rahmenkonzepte in enger Abstimmung mit dem DOSB erarbeitet, die die Vereine entsprechen der von ihnen betriebenen Sportarten dringend berücksichtigen sollten.
Link zur Homepage des DOSB mit den Konzepten der Spitzenverbände:
Ein erster allgemeiner Handlungsleitfaden für Sportvereine wurde von der VBG bereitgestellt. Dieser kann neben den sportartspezifischen Fragen als Grundlage dienen, um sich mit den wesentlichen Problemen im Hinblick auf die Anlagennutzung sowie die Trainingsgestaltung auseinanderzusetzen. Der LSB wird dazu weitere Hilfestellung geben und bis zum Wochenbeginn entsprechende Handlungsempfehlungen und Checklisten als Muster erarbeiten.
Ausführliche Hinweise und weiterführende Links auf der LSB-Homepage sowie im Thüringen Sport
Aktuelle Informationen dazu sowie zu rechtlichen Fragen, finanziellen Soforthilfen etc. gibt es sehr umfangreich unter: https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
In der heute erschienenen aktuellen Ausgabe des „Thüringen Sport“ haben hat der LSB ebenfalls einige Aspekte noch einmal ausführlicher dargestellt. Der LSB hofft trotz der Dynamik der Pandemie-Situation ein interessantes Heft mit nützlichen Hinweisen erstellt zu haben.
Der LSB möchte es trotz aller spürbaren Freude und zum Teil sogar Euphorie nicht versäumen, um einen sehr bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den sich abzeichnenden Trainings- und Sportmöglichkeiten zu bitten. In den letzten Wochen haben wir alle gemerkt, wie sehr uns das Sporttreiben in Gemeinschaft gefehlt hat. Wenn wir dieses nicht wieder riskieren wollen, dann sollten sich alle Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden ihrer Verantwortung bewusst sein und ihr Handeln danach ausrichten.
Quelle: LSB