Die gestern neu veröffentlichte Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht weitere Öffnungsschritte für den Tennissport. Diese Öffnungsschritte sind an die jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen in Landkreisen und kreisfreien Städten geknüpft.
Dieser Mitteilung unten angefügt finden Sie die wichtigsten Regelungen des Stufenplans für die Ausübung des Tennissports unter freiem Himmel. Für weiterführende Regelungen und Öffnungsschritte für den Tennissport in der Halle verweisen wir zum Selbststudium auf Paragraph 35 der Thüringer Verordnung, den Sie ebenfalls unten angefügt nachlesen können.
Auf Grundlage der neuen Thüringer Verordnung fahren wir mit der Planung zum Start der Punktspielsaison Sommer 2021 fort. Hierzu erfolgen in Kürze weitere Informationen.
Abschließend möchten wir Ihnen die Informationsseite des Landessportbundes Thüringen e.V. empfehlen: Coronavirus – Informationen für Sportvereine und Verbände. Auf dieser Seite erhalten Sie die aktuellen Informationen darüber, was für den Thüringer Sportbetrieb gemäß der neuen Thüringer Verordnung gilt – im Besonderen möchten wir auf die FAQs hinweisen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Stufenplan für die Ausübung des Tennissports unter freiem Himmel
Paragraph 35 der aktuellen Thüringer Verordnung