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 Bisheriges TTV-Präsidium im Amt bestätigt – Wulf Danker, Falko Gebhardt und Dr. Sebastian Projahn erneut wiedergewählt


Der Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV) hat am Sonntag in Bad Blankenburg seinen 30. Ordentlichen Verbandstag durchgeführt. Der ursprünglich am 14.03.2020 geplante und aufgrund der Corona-Pandemie in den Oktober verschobene Verbandstag fand unter besonderen Hygieneschutzbestimmungen in der Landessportschule Bad Blankenburg statt. Der Einladung des TTV waren trotz Pandemie Vertreter aus 17 Vereinen gefolgt.

Wulf Danker (Präsident), Falko Gebhardt (1. Vizepräsident) und Dr. Sebastian Projahn (Vizepräsident) wurden einstimmig im Amt bestätigt und gehen somit in ihre dritte Amtszeit.

v.l.n.r.: Dr. Sebastian Projahn, Wulf Danker und Falko Gebhardt

 

v.l.n.r.: Dr. Sebastian Projahn, Wulf Danker und Falko Gebhardt

Im Rahmen der Eröffnung des Verbandstages erinnerte der Präsident an die Gründung des TTV vor 30 Jahren am 20.06.1990 und an den am 11.06.2020 verstorbenen Gründungspräsidenten Kurt Klein.

Die Versammlung gedachte sodann in einer Schweigeminute allen seit dem letzten Verbandstag verstorbenen Thüringer Tennisspielern/innen.

Als Ehrengäste begrüßte Präsident Danker die zweite Beigeordnete des Bürgermeisters der Stadt Bad Blankenburg Frau Regina Freifrau von Fritsch-Henze und den Hauptgeschäftsführer des Landessportbund Thüringen e.V. (LSB), Thomas Zirkel. Beide richteten Grußworte an die Versammlung. Thomas Zirkel gab den anwesenden Vertretern aus 17 TTV-Mitgliedsvereinen dabei einen ausführlichen Abriss über den Verlauf der Corona-Pandemie aus Sicht des Sports und den Bemühungen des LSB im Sinne des Sports und der Gesundheit. Herr Zirkel betonte für den LSB dessen Appell an die Gesundheitsämter, bei ggf. erforderlich werdenden einschränkenden Maßnahmen, nicht zuerst beim Sport anzusetzen: Sport stärke die Gesundheit, baue Stress ab und wirke insgesamt präventiv. Experten und Studien weisen vermehrt daraufhin, dass die Gefahr, sich unmittelbar bei der Ausübung des Sports zu infizieren, gering ist.

Im Anschluss an die Grußworte wurden Ehrungen durchgeführt. Als bester Absolvent der C-Trainer Ausbildung wurde Leon Lammel (Erfurter TC RW) ausgezeichnet.

Leon Lammel

Thomas Waldhelm (TC Blau-Weiß Eisenach) erhielt die Auszeichnung als bester Absolvent der B-Oberschiedsrichter Ausbildung.

Thomas Waldhelm

Mit der Ehrennadel des TTV in Bronze wurde Frau Anke Ivanov vom TV 1920 Ilmenau ausgezeichnet.

Anke Ivanov

Als Nachwuchsförderstützpunkte des TTV wurden der TC Weimar 1912 und der Erfurter TC RW bestätigt. Neu hinzu kam der Altenburger Tennisclub, der seit diesem Jahr ebenfalls diesen Titel tragen darf.

Falko Gebhardt stellte danach nun unter dem Tagesordnungspunkt „Vorgedacht: die moderne Wettspielordnung“ den Plan einer neu zu erarbeitenden TTV-Wettspielordnung auf Grundlage der DTB-Wettspielordnung vor. Hierzu bat er um die Mithilfe aller Mitgliedsvereine durch das Einbringen von Ideen und Wünschen um möglichst gut auf die Bedürfnisse großer, kleiner und mittlerer Vereine eingehen zu können.

Auch wenn der Verbandstag vorrangig den Berichten des Jahres 2019 galt, wurde er natürlich überlagert von den Pandemiebedingungen des laufenden Jahres. Wulf Danker bezeichnete in einer Einschätzung “Tennis als die ideale Sommersportart in Corona-Zeiten. Das Tennisspiel erlaube Sport in Gesellschaft mit Spaß auf Abstand”. Selbst der Punktspielbetrieb habe – trotz verspätetem Beginn und natürlich ohne Zuschauern – letztendlich reibungslos und ohne Zwischenfälle durchgeführt werden können. Nun gelte es, gesund durch den Winter zu kommen und die Sommersaison 2021 unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien gründlich zu planen.

Falko Gebhardt wertete die Saison 2019 aus und schloss sich im Übrigen dem positiven Resümee zur besonderen Punktspielsaison 2020 an und bat nochmals um produktive Mitarbeit bei der Erarbeitung der neuen TTV-Wettspielordnung. Im Sportbereich sei der Verband stets bemüht Neuerungen in Vorbereitung und Durchführung umzusetzen um das Herz des Sports, den Wettkampfbetrieb, für alle Teilnehmenden möglichst planbar zu gestalten. Hervorzuheben sei dabei der Rahmenspielplan für die Sommersaison, der allen Vereinen und Sportlern/innen vor Abgabe der Meldung eine Planungssicherheit geben soll.

Dr. Sebastian Projahn konnte ein überaus positives Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 vorstellen, in dem ein Überschuss erwirtschaftet werden konnte. Er hob eine dem Kadertraining des TTV gewidmete Großspende von 10.000 € und die bereits im ersten Jahr festgestellte Energiekosteneinsparung durch die im Landesleistungszentrum (LLZ) neu installierte LED-Anlage in Höhe von fast 5.000 € hervor. Mit Hilfe der Großspende und einer Eigenbeteiligung des Verbandes konnte ein neuer Athletikbereich im LLZ Weimar gebaut und eingerichtet werden. Im Frühjahr 2020 sei die neue Homepage des TTV relauncht worden.

Nachdem das Präsidium auf Empfehlung der Kassenprüfer entlastet worden war, leitete eine Wahlkommission unter Leitung von Wolfgang Theml die notwendigen Wahlen. Die anwesenden Vertreter der TTV-Mitgliedsvereine sprachen dem dreiköpfigen Präsidium ihr Vertrauen aus, den TTV auch in den kommenden drei Jahren zu führen. Präsident Wulf Danker, Falko Gebhardt als 1. Vizepräsident und Vizepräsident Dr. Sebastian Projahn wurden jeweils einstimmig ohne Gegenstimme gewählt und treten nun ihre dritte Amtszeit an.

Ebenfalls einstimmig im Amt bestätigt wurden die beiden Kassenprüfer Cora Zöllner und Martin Luther.

Dr. Torsten Meisel (Erfurt TC RW) wurde als Vorsitzender der Rechtskommission wiedergewählt. Neu gewählt wurden als Beisitzer der Rechtskommission Uwe Gebhardt (TC Sonneberg) und Martin Feustel (TC Weimar 1912). Alle drei Vertreter wurden ebenso ohne Gegenstimme ins Amt gewählt. Der Präsident dankte im Anschluss den ausgeschiedenen und langjährig in der Rechtskommission tätigen Sportfreunden Stammer und Hölzel.

Die TTV-Wettspielordnung wurde sodann mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass jedes Wettspiel, unabhängig ob Einzel oder Doppel, zukünftig wieder mit einem Matchpunkt zu werten ist. Der TTV folgt damit in seinem Regelwerk der Vorgabe des DTB, der dies so bereits auf seiner Mitgliederversammlung 2018 mit Wirkung spätestens ab dem 01.10.2020 beschlossen hatte. Auf Grund der Verschiebung des Verbandstages vom März auf den Oktober konnte diese Anpassung des Regelwerkes erst jetzt umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Verbandstag sind dem Verbandstagsheft zu entnehmen, das in Kürze auf der Homepage des TTV unter “Vereinsservice – Downloads” einsehbar sein wird.

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 30. Ordentlicher Verbandstag am 25. Oktober 2020 in Bad Blankenburg

Sehr geehrte Damen und Herren in den Vorständen, Präsidien und Abteilungen der Mitgliedsvereine des Thüringer Tennis-Verbandes e.V. (TTV),

zum 30. Ordentlichen Verbandstag des TTV möchten wir Sie gemäß § 10 Ziffer 7 der Satzung des TTV recht herzlich einladen.

Einladung und Tagesordnung

Entsprechend der Satzung des TTV veröffentlichen wir die Anträge, welche auf dem 30. Ordentlichen Verbandstag in Bad Blankenburg am 25.10.2020 zur Abstimmung kommen.

– Präsidium: Anträge

Anträge von Mitgliedsvereinen sind nicht eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen


TTV-Geschäftsstelle

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 Thüringer Ehrenamtsstiftung legt Sonderfonds für Vereine in Not auf

Sehr geerhte Damen und Herren,

Vereine und gemeinnützige Organisationen können jetzt finanzielle Unterstützung bis 4.000 € durch Folgen der Corona-Pandemie bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 LK 2.0 – Informationen zur Berechnung der Leistungsklassen ab dem 01.10.2020

Ab dem 1. Oktober 2020 gibt es neue Regularien in der Wertung der Leistungsklassen. Nach mehrjähriger Arbeit an der LK-Reform stehen nun die grundlegenden Änderungen fest, die ab Oktober in Kraft treten werden.

Anstoß zur Entwicklung der bevorstehenden Leistungsklassen-Reform war eine Umfrage, die im Jahr 2017 unter den aktiven Tennisspielern in Deutschland vorgenommen wurde. Das Resultat: Einige Änderungen sollen in der Wertung der LK vorgenommen werden. Nun stehen diese fest und werden mit Beginn der Wintersaison greifen.

Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick.

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 Aktuelle “TTV-Familiennachricht”

Unser Sportwart und 1. Vizepräsident Falko Gebhardt und seine Frau Lisa haben sich gestern „getraut“.

Präsidium und Geschäftsstelle ließen es sich nicht nehmen, die „geheime“ Veranstaltung im engsten Familienkreis für einen Moment „zu sprengen“ und das Brautpaar durch einen TTV-Schlägerbogen ins gemeinsame Leben zu geleiten. Bei einem kleinem Ballwechsel bewiesen die beiden, sich per Volley gekonnt Bälle zuspielen zu können.

Wir wünschen Falko und Lisa viel Glück, alles Gute!

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 30. Ordentlicher Verbandstag findet am 25.10.2020 statt

Sehr geehrte Damen und Herren in den Präsidien, Vorständen und Abteilungen der Mitgliedsvereine,

wir möchten Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass für den 30. Ordentlichen Verbandstag des Thüringer Tennis-Verbandes e.V. ein neuer Termin feststeht.

Der 30. Ordentliche Verbandstag wird in diesem Jahr am 25.10.2020 in der Landessportschule Bad Blankenburg stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 Verbandsjubiläum | Der Thüringer Tennis-Verband e.V. ist 30 Jahre jung!

Der Thüringer Tennis-Verband e.V. wurde am 20.06.1990 in Erfurt gegründet.
Das Präsidium gratulierte seinen Mitgliedsvereinen mit anliegendem Anschreiben.

Anschreiben

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 Seite, Satz und Sieg: Erfolgreicher Relaunch der TTV Webseite

Sich auf das Wesentliche zu konzentrieren war die Devise bei der Neugestaltung der Website des Thüringer Tennis-Verbandes e.V. (TTV) – nicht nur beim professionellen Design, sondern auch bei der intuitiven Seitenstruktur und der Wahl der Inhalte. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des tiefgreifenden Erneuerungsprozesses der Außendarstellung des TTV erreicht.

Es war nicht der einfachste Weg und er forderte viel Denksport, weil der gesetzte Anspruch war mehr als nur eine Webseite im neuen Gewand zu präsentieren. Doch sowohl beim neuen Corporate Design (denken Sie hier an das neue Logo, die Schriftverwendung, die Bildsprache, Visitenkarten und Briefvorlagen) als auch bei der Neugestaltung des Verbandstagshefts, haben wir bereits bewiesen, dass Bestleistungen vor allem als Team erreicht werden und gutes Design kein Vermögen kosten muss. Mit Rückhalt des Verbandstages haben wir uns der Aufgabe gestellt die Webseite des TTV ebenfalls neu zu gestalten. 

Ob des Zeitmangels und der steigenden Erwartungen und Anforderungen an eine attraktive, professionelle Webseite, haben es Sportverbände und -vereine oft nicht leicht mit der Aktualisierung Schritt zu halten und Ereignisse zeitnah in die eigene Internetpräsenz einzupflegen. Dabei ist der Internetauftritt des Verbandes/Vereins die Visitenkarte nach außen, der erste Anlaufpunkt in der heutigen Zeit! Der Konsument von Webseiten, also vor allem die junge Zielgruppe, hat hohe Erwartungen an unseren Internetauftritt. Vor allem wollen wir unsere Interessenten nicht durch die Fülle an Inhalten, komplizierte Seitennavigation, veraltete Inhalte oder altmodisches Design abschrecken. 

„Die neue Webseite des TTV kommt als eine zeitgemäße Verbandsseite daher, die nicht nur zum echten sondern gern besuchten Hingucker wird,” so die Designerin Tanja Kaiser. „Der Internetauftritt präsentiert sich stimmig im sportlichen Look und setzt auf die Elemente des neuen Corporate Designs: Der klare, grafische Aufbau lässt das neue Logo lebendig wirken und die Verbandsfarben Rot und Blau grenzen als markante Farbgebung den TTV erfolgreich ab. Die charakteristische Auswahl an Bildern trägt maßgeblich zum Erfolg der Webseite bei: der weiße Sport wird stark und ästhetisch in Szene gesetzt. Dynamische Bilder, die Sportler in Aktion zeigen, sind erfolgreich mit idyllischen Tennisplätzen und -szenen kombiniert worden.” „Die neue Seite entspricht modernsten Anforderungen und ist für sämtliche Ausgabemedien geeignet – ob auf Smartphone, Tablet oder dem PC – alle Inhalte werden optimiert dargestellt,” berichtet der Webprogrammierer Maximilian Taeuffenbach. Die Seite besticht vor allem durch ihr professionelles, attraktives und flexibles Layout und Responsive Design. (Denken Sie daran, dass immer mehr Menschen über Smartphones und Tablet-PCs surfen). „Damit die Pflege der Verbandsseite nicht zur Pflicht sondern Kür wird, setzen wir auf ein ausgereiftes Content-Management-System.”

Design: Tanja Kaiser www.tanjakaiser.tk
Programmierung: Maximilian Taeuffenbach wildfuchs-ia.de

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 Gründungsmitglied des TTV Kurt Klein verstorben

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Thüringer Tennis-Verband e.V. trauert um Kurt Klein, der am 11. Juni im hohen Alter von 97 Jahren verstorben ist. Er war ein leidenschaftlicher Tennisspieler und sehr engagierterer ehrenamtlicher Funktionär zum Wohle unseres geliebten Tennissports.

Kurt Klein war nach der Wende Anfang der 90er Jahre der 1. Präsident und somit Gründungsmitglied des Thüringer Tennis-Verbandes e.V., wo er sich große Verdienste erwarb. Auch im heutigen Erfurter TC Rot-Weiß e.V. brachte er stets seine große Erfahrung ein und arbeitete aktiv im Präsidium mit.

Kurt Klein hatte in seiner Geburtsstadt dem heutigen Teplice bereits vor dem 2. Weltkrieg begonnen Tennis zu spielen. Nach dem Krieg und der Gefangenschaft hatte er seine Eltern gesucht und sie in Erfurt wiedergefunden. Seitdem war Erfurt seine neue Heimat. Hier war er auch zum Tennis beim heutigen Erfurter TC Rot-Weiß e.V. gekommen, wo er bis zu seinem 92. Lebensjahr noch aktiv gespielt hat.

Wir werden Kurt Klein nicht vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.


Wulf Danker
Für den Thüringer Tennis-Verband e.V.

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 Fristenhinweis und Update zum Wettspielbetrieb des TTV im Sommer 2020!

Sehr geehrte Damen und Herren,

an diesem Sonntag endet die Frist zur Rücknahme von Mannschaftsmeldungen. Bisher haben uns 51 Abmeldungen erreicht.

Auch nach dem gegenwärtigen Stand können wir noch keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob Punktspiele in diesem Jahr ausgetragen werden können und ggfs. unter welchen Bedingungen. Derzeit wäre unter Zugrundelegung der geltenden Anordnungen nur eine Absage-Entscheidung möglich.

Über eine Absage wollen wir jedoch nicht vorschnell entscheiden und sind daher zum dem Entschluss gekommen, die weiteren Entwicklungen bis zum 05.06.2020 abzuwarten. Bis dahin wird auch die Möglichkeit des Rückzuges von Mannschaften verlängert.

Hierbei ist noch einmal zu verdeutlichen, dass für den Fall der Aufnahme eines Wettspielbetriebes Punktspiele auch in den Ferienzeiten ausgetragen werden müssten. Zudem ist zu beachten, dass die Bestimmungen der Wettspielordnung im Falle der Aufnahme auch ihre Gültigkeit behalten und kurzfristige Absagen von Punktspielen oder ein unvollständiges Antreten entsprechend geahndet werden müssten. Wir bitten Sie dies bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Falko Gebhardt

1. Vizepräsident | Sport

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 LSB | Nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs der Thüringer Sportvereine und -verbände

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen an dieser Stelle erneut Informationen des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB) zur Kenntnis geben:

„Mit dem Inkrafttreten der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist seit Mittwoch ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich – stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Den Wortlaut der gemeinsamen Pressemitteilung des TMBJS und des LSB finden Sie hier:

https://bildung.thueringen.de/thueringer-sportvereine-duerfen-eingeschraenkt-oeffnen/

Damit sind viele Vereinsaktivitäten des organisierten Sports landesseitig nicht mehr verboten – siehe § 12 Absatz 4! Um vor Ort in den vereinseigenen oder kommunalen Sportanlagen tatsächlich wieder Sport treiben zu können, sind aber noch weitere Schritte notwendig.

Neben den Regelungen der Verordnung: https://corona.thueringen.de/verordnungen#c14180 sind auch die Vorgaben des Konzeptes des TMBJS zu beachten.

Um den Vereinen größtmögliche Hilfestellung und Handlungssicherheit zu geben hat der LSB in den letzten Tagen ein Dokument mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen bei der Wiederaufnahme des Vereinstrainings erarbeitet.

Verwiesen sei auch noch einmal auf die sportartspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände, welche im Hinblick auf die ausgeübten Sportarten für die Vereine und Landesfachverbände große Relevanz haben.

Sie werden auf der Seite des DOSB ständig ergänzt und aktualisiert:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln

Der LSB wird noch in dieser Woche an die Vereine einen Newsletter versenden mit detaillierten Informationen zu den Themen: Wiederaufnahme des Sportbetriebs, Antragsschluss, Soforthilfe des Landes, Vereinsförderung und Mitgliedsbeitrag LSB, aktuelle Fortbildungen als Webinare und weiteren aktuellen Informationen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des LSB gern zur Verfügung!“

Quelle: LSB

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 Update zum Wettspielbetrieb des TTV im Sommer 2020!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer letzten Mitteilung zum diesjährigen Wettspielbetrieb vom 30.04.2020 hatten wir Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 15.05.2020 bereits gemeldete Mannschaften vom Sommer-Punktspielbetrieb schadfrei zurückziehen. Etwaige Bußgelder werden in diesen Fällen nicht erhoben.

Weiter gaben wir bekannt, dass ein aktualisierter Spielplan bis zum 25.05.2020 veröffentlicht wird, um einen eventuellen Beginn der Punktspielsaison zum 08.06.2020 realisieren zu können.

Die auch weiterhin noch weitestgehend unklare Lage im Hinblick auf die Organisation und Durchführung von Mannschafts-Punktspielen veranlasst uns nun, die Möglichkeit des schadfreien Rückzuges bis zum 31.05.2020 auszuweiten.

Hintergrund ist, dass die derzeit noch bestehenden Unwägbarkeiten sowohl für Sie als Verein, als auch für uns als Verband keine gesicherten Entscheidungsgrundlagen zulassen. Weder ist bisher klar, ob Doppel-Begegnungen ausgetragen werden können, noch wie Auswärtsfahrten zu organisieren sind.

Für die Erstellung eines neuen Spielplans bleibt auch durch die Ausweitung zum 31.05.2020 immer noch ausreichend Zeit, da selbst im Falle des Saisonbeginns zum 08.06.2020 die ersten Spieltage nicht vor dem Wochenende des 13./14.06.2020 ausgetragen werden könnten.

Zudem möchten wir Ihnen noch folgende Informationen mit auf den Weg geben, die unter Umständen bei den von Ihnen zu treffenden Entscheidungen von Bedeutung sind:

Absteiger wird es in dieser Saison in keinem Fall geben – auch nicht bei einem Rückzug der Mannschaft bis zum 15.05.2020 bzw. jetzt neu 31.05.2020. Etwaige Aufsteiger werden berücksichtigt, dies aber nur dann, wenn die Staffelstärke der übergeordneten Liga von der Kapazität her einen Aufsteiger aufnehmen kann.

Bezüglich der Neu-Terminierungen ist mitzuteilen, dass auch Punktspieltermine in den Sommerferien in Frage kommen und nicht auszuschließen sind. Anders ließe sich nach derzeitigem Stand eine Terminplanung nicht realisieren. Diesbezüglich ist jedoch bereits jetzt schon mitzuteilen, dass wir – nach vorheriger Abstimmung – auch kurzfristigen Verlegungen entgegen den sonst geltenden Bestimmungen unserer Wettspielordnung zustimmen, sofern beide Mannschaften eine Einigung erzielen.

Wie immer gilt – der vorstehend skizzierte Rahmen und die dabei genannten Daten finden ihre Grundlage in dem aktuell vorhandenen Informationsstand. Wir bitten daher um Verständnis, dass Änderungen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit möglich sind.

Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!

Falko Gebhardt

1. Vizepräsident / Sportwart

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 LSB | Wiederaufnahme Sportbetrieb: Was gilt aktuell in Thüringen und wie ist die Perspektive

Sehr geerhte Damen und Herren,

zum Wochenende möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen vom Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) zur aktuell geltenden Rechtslage und zur Perspektive des Sporttreibens in Thüringen voraussichtlich ab der kommenden Woche geben.

Was gilt aktuell in Thüringen?

Seit dem 4. Mai gilt die 2. Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 2. Mai. Hier ist geregelt, dass Vereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Sportanlagen weiterhin grundsätzlich geschlossen sind. Möglich ist Individualsport zu Freizeit- und Trainingszwecken unter freiem Himmel, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten sind. Die Ausübung des Individualsports bezieht sich auf die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage der Öffnung ausdrücklich zustimmt. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung, die weitergehende Öffnungen vorsieht, können bei Verstößen nach wie vor empfindliche Bußgelder verhängt werden!

Perspektive der weiteren Öffnung vermutlich im Laufe der kommenden Woche

Der Sport wartet auf die neue Verordnung zur Umsetzung der von der Thüringer Landesregierung am 6. Mai beschlossenen Maßnahmen. Mit der neuen Verordnung wird im Verlauf der kommenden Woche zu rechnen sein. Die Verantwortung wird dann bei den Kommunen und Landkreisen liegen, schrittweise und mit Augenmaß dann wieder Einrichtungen auch im Sportbereich selbst zu öffnen bzw. die Öffnung vereinseigener Anlagen zuzulassen. Damit sind zumindest die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um auch in Sportstätten wieder in den Trainingsbetrieb einzusteigen.

Hygienekonzepte und -maßnahmen als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Sport- bzw. Trainingsbetriebes ist, dass die strengen Abstandsregeln und Hygienevorschriften weiterhin eingehalten werden. Für die Nutzung der Sportanlagen werden Hygienekonzepte zu erstellen sein. Vor allem bei vereinseigenen Sportanlagen liegt die Erstellung und Umsetzung im Verantwortungsbereich des jeweiligen Sportvereins. Aber auch bei der Nutzung öffentlicher Sportanlagen müssen sich die Sportvereine mit der konkreten Trainingssituation beschäftigen und sich mit dem Träger der Anlage zu den vor Ort geltenden Bedingungen abstimmen.

Für die Aufnahmen des Trainingsbetriebes in den jeweiligen Sportarten haben die Spitzenverbände bereits im Verlauf der letzten Wochen sportartspezifische Rahmenkonzepte in enger Abstimmung mit dem DOSB erarbeitet, die die Vereine entsprechen der von ihnen betriebenen Sportarten dringend berücksichtigen sollten.

Link zur Homepage des DOSB mit den Konzepten der Spitzenverbände:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln

Ein erster allgemeiner Handlungsleitfaden für Sportvereine wurde von der VBG bereitgestellt. Dieser kann neben den sportartspezifischen Fragen als Grundlage dienen, um sich mit den wesentlichen Problemen im Hinblick auf die Anlagennutzung sowie die Trainingsgestaltung auseinanderzusetzen. Der LSB wird dazu weitere Hilfestellung geben und bis zum Wochenbeginn entsprechende Handlungsempfehlungen und Checklisten als Muster erarbeiten.

Ausführliche Hinweise und weiterführende Links auf der LSB-Homepage sowie im Thüringen Sport

Aktuelle Informationen dazu sowie zu rechtlichen Fragen, finanziellen Soforthilfen etc. gibt es sehr umfangreich unter: https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

In der heute erschienenen aktuellen Ausgabe des „Thüringen Sport“ haben hat der LSB ebenfalls einige Aspekte noch einmal ausführlicher dargestellt. Der LSB hofft trotz der Dynamik der Pandemie-Situation ein interessantes Heft mit nützlichen Hinweisen erstellt zu haben.

Der LSB möchte es trotz aller spürbaren Freude und zum Teil sogar Euphorie nicht versäumen, um einen sehr bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den sich abzeichnenden Trainings- und Sportmöglichkeiten zu bitten. In den letzten Wochen haben wir alle gemerkt, wie sehr uns das Sporttreiben in Gemeinschaft gefehlt hat. Wenn wir dieses nicht wieder riskieren wollen, dann sollten sich alle Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden ihrer Verantwortung bewusst sein und ihr Handeln danach ausrichten.

Quelle: LSB

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 KOMMEN – SPIELEN – GEHEN

Ab heute, dem 04.05.2020 ist die (eingeschränkte) Möglichkeit zur Nutzung unserer Tennisanlagen in Thüringen grundsätzlich wieder möglich!!

Die Landesregierung hat folgende Regelungen erlassen und Hinweise erteilt:

vgl. https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

vgl. https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/aenderungen-der-coronavirus-verordnung-treten-am-montag-in-kraft

Bevor Sie sich aber wieder in das Tennisvergnügen stürzen, bitten wir folgende Empfehlungen anzunehmen:

1. Der Träger der Sportanlage (in der Regel der Vereinsvorstand) muss vor Aufnahme des Spiel – und Trainingsbetriebes seine Zustimmung zur Anlagennutzung erklären.

2. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Anlagen-/Platzöffnung dient nur und ausschließlich der Nutzung “für den Individualsport unter freiem Himmel” und schließt den Publikumsverkehr im Übrigen aus. Das bislang gekannte Clubleben und den bislang geübten Umgang wird es daher bis auf Weiteres nicht geben.

3. Jeder Verein, der sich zur Öffnung seiner Anlage entschließt, wird seinen Mitgliedern einen Maßnahmenkatalog (ein Schutz-Konzept) mit Verhaltensregeln und Sicherheitshinweisen unterbreiten.

Zu Ihrer Information geben wir Ihnen die Schreiben des TTV an seine Mitgliedsvereine vom 01. und 03.05.2020 zur Kenntnis.

Schreiben an die TTV-Mitgliedsvereine am 01.05.2020

Schreiben an die TTV-Mitgliedsvereine am 03.05.2020

Die dort den Vereinsvorständen dargelegten Empfehlungen sind weitreichend und stellen die Vereinsvorstände vor erhebliche organisatorische Aufgaben. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Vorstände nur ehrenamtlich für Sie tätig sind und nicht über Spezialwissen in gesundheitsrechtlichen Angelegenheiten verfügen. Bitte erleichtern Sie Ihren Vorständen die Arbeit, indem Sie mit Verständnis und diszipliniert die vor Ort verkündeten Verhaltensregeln und Maßnahmen nicht nur akzeptieren, sondern diese unterstützend umzusetzen helfen!

Sie setzen damit ein Zeichen der Solidarität gegenüber Ihrem Vorstand und den übrigen Mitgliedern, weil Sie durch Einhaltung der Regeln eine erneute behördliche Schließung der Anlage verhindern.
Ebenso können u.a. wir Tennisspieler als Freiluftsportler, die nun zuerst in den Genuss der Öffnung des Sportes in Thüringen kommen, der Politik zeigen, dass wir Sportler verantwortungsbewusst  die Umgangs- und Hygieneregeln einhalten und deshalb in einem nächsten Schritt hoffentlich bald auch andere Sportarten freigegeben werden!

Das Doppelspiel, der gewohnte Plausch nach dem Spiel in der Gaststätte – vieles wird noch nicht wieder möglich sein.

Meine Bitte: genießen Sie den gereichten kleinen Finger und greifen Sie nicht gleich nach der ganzen Hand. 

Folgen Sie dem Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen (nur zu zweit) + Platzpflege – Anlage verlassen!!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Vergnügen und Spass beim Tennisspiel und bleiben Sie gesund!

Für das Präsidium des TTV e.V.

W. Danker

Präsident