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 „VORTEIL TENNIS“ – TROTZ „NOTBREMSE“ EINZEL WEITERHIN ERLAUBT

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Notbremse“, tritt nun am heutigen Tag in Kraft. Jedes Bundesland muss diese verpflichtend ziehen, wenn dort in einer Region die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf mehr als 100 steigt. Mit den neuen Regelungen § 28 b und c IfSG werden nun bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen definiert, um das Infektionsgeschehen zügig einzudämmen. Eine kurze Übersicht über die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wird aus der Darstellung der Bundesregierung und aus den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums ersichtlich. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 30.06.2021.
 
Für den Tennissport bedeutet das bei einer drei Tage anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100, dass die Ausübung zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Das Doppel ist im Freizeitbereich somit nur mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten können für den Individualsport geöffnet bleiben. Wettkampfbetrieb ist im Freizeitbereich nicht zulässig. Im Bereich des Trainings- und Wettkampfbetriebs von Berufs- und Leistungssportlern gibt es Ausnahmen unter Einschränkungen.
 
Bleibt die Inzidenz 5 Tage stabil unter 100, greift ab dem übernächsten Tag wieder die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, die am 22.04.2021 verlängert wurde und bis zum 09.05.2021 gilt.
 
Eine weitere wichtig Anmerkung: Wenn die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung härtere Regeln vorsieht als das Bundesgesetz, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich (vgl. auch Pressemitteilung des Landessportbundes Thüringen e.V.).
 
Beispiel: Das Bundesgesetz unterscheidet bei der Zulassung der „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ nicht zwischen draußen und drinnen (Halle). Die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung lässt jedoch keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich.
 
Zusammenfassung:
 
Der Schwellenwert für das Inkrafttreten der bundesgesetzlichen sogenannten „Notbremse“ ist
a) eine 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner
b) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Eisenach, Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl), d.h. es wird nicht abgestellt auf eine Landesinzidenz.

1.) Da es keinen Landkreis/keine kreisfreie Stadt mit einer Inzidenz unter 100 derzeit in ganz Thüringen gibt, gilt derzeit überall das Bundesgesetz:

  • Einzel: JA
  • Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
  • Die Landeskader dürfen trainieren.

2.) Sinkt in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz unter 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen, so treten an die Stelle der bundesgesetzlichen Regeln die Regeln der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

  • Einzel: JA
  • Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
  • Zu beachten sind die Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

3.) Sollte die Inzidenz dann doch wieder an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner im Landkreis/der kreisfreien Stadt steigen, gelten wieder die bundesgesetzlichen Regeln – siehe zu 1.).

Bleibt nun, alles dafür zu tun, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, um bald den regulären Sportbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Eine Übersicht über die Inzidenz der COVID-19-Fälle in den deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich über das Dashboard des RKI.

Weitere Auswirkungen auf den Sportbetrieb im TTV, z.B. Entscheidungen zur Durchführbarkeit der Punktspiele, werden zeitnah bzw. zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Osterfest. Bleiben Sie gesund!

* Thüringer Corona-Verordnungen

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 Sexualisierte Gewalt: LSB ruft Mitglieder ab 16 Jahren zur Teilnahme an Studie auf

Der Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie Status Quo der Prävention und Intervention“, kurz „Sicher im Sport“. Noch bis zum 31. August 2021 läuft dazu eine Befragung. Im Rahmen dieser Online-Studie werden alle Thüringer Vereine und speziell deren Mitglieder ab 16 Jahre sowie Funktionäre befragt.

Die Umsetzung erfolgt durch das Universitätsklinikum Ulm. Insgesamt zehn Landessportbünde beteiligen sich finanziell und inhaltlich an dem Projekt. Die anonymisierten Forschungsergebnisse sollen mithelfen, die künftige Präventionsarbeit im organisierten Sport gemeinsam weiterentwickeln zu können. Daher ruft der LSB Thüringen seine Vereine auf, den Zugang zu der Online-Befragung an ihre Mitglieder ab 16 Jahre weiter zu verteilen. 

Konkret geht es um drei wesentliche Punkte: Wie häufig kommen sexualisierte Belästigungen und Übergriffe im Sport vor – in welchen Sportarten und eher in großen oder kleineren Vereinen? Wie gehen Vereine und Verbände mit Fällen und Verdachtsfällen um? Was lässt sich bei der Prävention sowie Aufarbeitung verbessern? 

„Das Thema Kinderschutz ist uns und unseren Mitgliedsorganisationen sehr wichtig, um Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für ihr Aufwachsen und ihre Lernerfahrung im organisierten Sport zu bieten. Mit den Erkenntnissen aus der Studie wollen wir in Zukunft sowohl die pädagogische Arbeit in Vereinen und Verbänden, als auch die Strukturen so zu gestalten, dass wir gemeinsam Sportorganisationen als verlässliche und sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestalten können“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel den Hintergrund der Beteiligung Thüringens.

Sexuelle Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Im Sport sind zahlreiche Kinder und Jugendliche Mitglieder. Daher kann man davon ausgehen, dass in Sportvereinen das hochsensible Thema ebenfalls eine Rolle spielt – auch im Breitensport.

Auch in Thüringen gab es bereits entsprechende Fälle von sexualisierter Gewalt und körperlichen Übergriffen. Aussagekräftige Erkenntnisse zu Häufigkeit und Formen im vereinsorgansierten Breitensport mit seinen Risikofaktoren wie Abhängigkeiten, Körperlichkeiten, engen Bindungen und Machtverhältnissen fehlen bisher, diese Forschungslücke soll nun geschlossen werden, um gezielte Maßnahmen umsetzen zu können. 

Vereine können den Zugang zur Studie – Link sowie QR-Code – gerne in ihren Medien einbinden! Beides ist im Dokument zur Studie zu finden.

Ansprechpartner:

Steffen Sindulka
Kinderschutzbeauftragter im Thüringer Sport
Tel: 0361 34054-46
Mail: s.sindulka@lsb-thueringen.de

DOKUMENT ZUR STUDIE

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.03.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).

* Thüringer Corona-Verordnungen

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 Verlegung des 31. Verbandstages 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des Thüringer Tennis-Verbandes e.V. (TTV) hat angesichts der Corona-Infektionslage und der derzeitig in Thüringen bestehenden Inzidenzen beschlossen, den 31. Verbandstag 2021 terminlich zu verlegen. Der 31. Verbandstag 2021 wird vom 24.04.2021 auf den 20.06.2021 verlegt und soll im Weimarer Landesleistungszentrum des TTV stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 Veröffentlichung der endgültigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die endgültigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 sind erfolgt und können nachfolgend von Ihnen eingesehen werden.

endgültige Spielansetzungen

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Spielleiter oder die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 15.03.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).

* Thüringer Corona-Verordnungen

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 Veröffentlichung der vorläufigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass die vorläufigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 veröffentlicht wurden und ab sofort unter ttv.liga.nu einsehbar sind.

Für die 9. Kalenderwoche ist die Veröffentlichung der endgültigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 Veröffentlichung der endgültigen Staffeleinteilungen der Sommerpunktspielsaison 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass die endgültigen Staffeleinteilungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 veröffentlicht wurden und ab sofort unter ttv.liga.nu einsehbar sind.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 Winterlicher Vereinswettbewerb in Pandemiezeiten

Die Vereine Erfurter Tennis-Club Rot-Weiß und TC 1990 Apolda haben die Schneemassen der letzten Tage und Wochen genutzt um einen besonderen Wettbewerb ins Leben zu rufen. Beide Vereine riefen ihre Mitglieder/innen dazu auf Schneemänner zu bauen, diese fotografisch festzuhalten und einzusenden. Natürlich durfte der Tennisbezug bei den weißen Zeitgenossen nicht fehlen.

Zahlreiche Mitglieder beider Vereine kamen dem Aufruf nach. So entstanden kleine und große, flache und dicke, haarige oder athletische Tennis-Schneemänner, meist sportlich ausgestattet und in Vereinsfarben geschmückt.

Eine tolle Aktion, die zeigt, dass weder eine Pandemie noch schneebedeckte Straßen und Tennisplätze das Vereinsleben innerhalb der Vereine und den Zusammenhalt zwischen den TTV-Mitgliedsvereinen stoppen können – Tennis in Thüringen lebt!

Hat auch Ihr Verein in den letzten Wochen oder Monaten ausgefallene Vereinsaktionen durchgeführt um mit Ihren Mitgliedern in Kontakt zu bleiben? Dann lassen Sie es uns gerne wissen und senden Sie uns Fotos oder Zeitungsberichte zu. Wir freuen uns über jede Rückmeldung!

Artikel auf der Homepage des Erfurter TC RW
Artikel auf der Homepage des TC 1990 Apolda (mit weiteren Fotos)

Thüringer Allgemeine vom 28.01.2021
Thüringer Allgemeine vom 29.01.2021

Schneemänner der Mitglieder des Erfurter TC RW
Der Erfurter TC RW trifft (freundschaftlich) auf den TC 1990 Apolda
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 Veröffentlichung der vorläufigen Staffeleinteilungen der Sommersaison 2021 und Hinweise zu Sperrterminen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vorläufigen Staffeleinteilungen für die Sommersaison 2021 sind erfolgt und können unter ttv.liga.nu eingesehen werden.

Wir bitten Sie die vorläufigen Staffeleinteilungen in Ihrem Sinne bis zum 09.02.2021 zu prüfen und bei Fragen dazu sich ggf. an die zuständigen Spielleiter oder die Geschäftsstelle zu wenden.

Die Veröffentlichung der endgültigen Staffeleinteilungen erfolgt in der 6. Kalenderwoche auf ttv.liga.nu.

Ebenfalls bis zum 09.02.2021 möchten wir Ihnen auch noch Gelegenheit geben eventuelle Sperrtermine für die Punktspielsaison 2021 an die Geschäftsstelle per E-Mail (info@ttv-tennis.de) zu senden. Bereits mit Abgabe zur Mannschaftsmeldung mitgeteilte Sperrtermine sind erfasst und müssen nicht noch einmal gesondert zugesendet werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Spielleiter und die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 „Deutschland spielt Tennis“: Bereitmachen für den Saisonauftakt!

Das neue Jahr bringt viele Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich. Die Lust auf Schläger und Filzball ist aber ungebrochen und der Deutsche Tennis Bund hofft gemeinsam mit seinen Landesverbänden auf einen pünktlichen Start nach draußen. Die derzeitigen Planungen gehen von einem Auftakt in die Freiluftsaison ab dem 24. April aus, die Anmeldung für die nationale Saisoneröffnung im Rahmen von „Deutschland spielt Tennis“ ist ab dem 1. Februar möglich.

Auch wenn die Corona-Pandemie Deutschland derzeit voll im Griff hat, bleibt der Deutsche Tennis Bund optimistisch und bereitet sich zusammen mit den Landesverbänden und Vereinen auf die kommende Freiluftsaison vor. „Wir gehen davon aus, dass wir im Frühjahr wie gewohnt draußen starten können und wollen uns dafür gemeinsam mit den vielen tausend Tennisvereinen in Deutschland bestmöglich vorbereiten“, so die für Sportentwicklung zuständige DTB-Vizepräsidentin Dr. Eva-Maria Schneider. 

Denn anders als gewohnt hat die Saisoneröffnung in diesem Jahr aber kein offizielles Enddatum und kann notfalls auch noch im Sommer nachgeholt werden. Viele der für die Vereine erstellten analogen und digitalen Kommunikationsmittel sind deshalb auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzbar.

Aktuell steht aber erst einmal die große Vorfreude auf die Rückkehr auf die rote Asche im Vordergrund. Um noch mehr Menschen zum Tennis zu motivieren, gibt es auch in diesem Jahr wieder jede Menge ansprechende Plakate mit neuen Bildmotiven und Sprüchen, die teilnehmende Vereine im Rahmen der Saisoneröffnung kostenfrei in einem Vereinspaket zugesandt bekommen.

Ebenso enthält das Vereinspaket „Deutschland spielt Tennis“-Aufkleber und 200 Teilnahmekarten für das beliebte Gewinnspiel, das sich an Besucher*innen der Aktionstage und Tennisinteressierte richtet. Damit auch die Social Media-Kommunikation gelingt, erhalten die Vereine vorgefertigte Grafiken und Leitfäden. Ebenso gibt es in den Unterlagen zur Saisoneröffnung Tipps und Tricks zur Bewerbung und Organisation eines Tags der offenen Tür.

Auch die teilnehmenden Tennisvereine selbst können gewinnen: In der Vereinsverlosung werden die ganz Schnellen bei der Anmeldung mit tollen Preisen der DTB-Partner belohnt.

„Wir hoffen, dass die Vereine die Saisoneröffnung wieder so gut annehmen wie in den letzten Jahren und mit Hilfe der zahlreichen Werbematerialen viele neue Mitglieder gewinnen“, so Dr. Schneider.

Jetzt anmelden zur Saisoneröffnung im Rahmen von „Deutschland spielt Tennis“ unter www.deutschlandspielttennis.de.

Quelle: DTB

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 DTB-Mitgliederversammlung: Dietloff von Arnim zum Präsidenten gewählt

Der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat einen neuen Präsidenten. Bei der 72. Ordentlichen Mitgliederversammlung des Dachverbandes, die aufgrund der Corona-Pandemie vom 15. November 2020 auf den 31. Januar 2021 verschoben worden war und nun digital abgehalten wurde, wurde der 61 Jahre alte Düsseldorfer Dietloff von Arnim zum Nachfolger von Ulrich Klaus gewählt.

Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Klaus hatte seine Kandidatur während der Sitzung kurzfristig zurückgezogen, nachdem eine Satzungsänderung angenommen wurde, wonach Landesverbandspräsident*innen auch im DTB-Präsidium sitzen dürfen. Anschließend wurde von Arnim zum neuen DTB-Präsidenten gewählt. Das genaue Abstimmungsergebnis lautete 108 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme sowie 17 Enthaltungen für von Arnim.

„Es liegen schöne, spannende und schwierige Aufgaben vor uns“, sagte der neue DTB-Präsident in seiner kurzen Online-Ansprache. „Ich wünsche mir, dass zukünftig alle an einem Strang ziehen und den Verband in eine erfolgreichere Zukunft führen. Wir wollen den Tennissport weiterhin positiv darstellen. Ein großes Dankeschön geht ausdrücklich an Ulrich Klaus und sein Präsidium, die sich in den letzten Jahren mit unglaublichem Engagement, großem Aufwand und großem Erfolg für den Deutschen Tennis Bund und das Tennis insgesamt eingesetzt haben.“

Dietloff von Arnim wird die Geschicke des weltgrößten Tennisverbandes in den kommenden drei Jahren zusammen mit fünf Vizepräsident*innen leiten:

  • Helmut Schmidbauer (Ressort II, Haushalt und Finanzen) Landesverbandspräsident Bayern
  • Dirk Hordorff (Ressort III/IV, Spitzensport, Ausbildung und Training, Jugendsport)
  • Nico Weschenfelder (Ressort V, Wettkampfsport)
  • Dr. Eva-Maria Schneider (Ressort VI, Sportentwicklung)
  • Raik Packeiser (Ressort VII, Recht und Vermarktung) Landesverbandspräsident Tennisverband Niedersachsen-Bremen

Sowohl Dirk Hordorff als auch Dr. Eva-Maria Schneider waren zuvor bereits im Präsidium von Ulrich Klaus tätig gewesen. Dr. Schneider an der Spitze des Ressorts IV, das nach einer Satzungsänderung nun zusammen mit dem Ressort III von Dirk Hordorff geführt wird, und kommissarisch als Leiterin des Ressorts VI, das sie nun vollumfänglich übernimmt.

Ebenfalls gewählt wurden im Rahmen der DTB-Mitgliederversammlung Dr. Georg von Waldenfels (Ombudsmann), Peter Becker (Referent Wettkampfsport), Patrick Mackenstein (Referent Regelkunde und Schiedsrichterwesen), Jürgen Müller (Referent Seniorentennis), Dr. Helmut Lütcke (Referent Ranglisten), Lars-Christian Köhler (Referent Schultennis), Niklas Höfken (Referent Inklusion und Parasport) und Uwe Glomb (Referent Satzungsfragen).

In den DTB-Disziplinarausschuss wurden Michael Blödow (Vorsitzender),

Jürgen Rack, Katrin Kausch sowie Malte Reiner und Kuno Stirnberg (Stellvertreter) berufen. Das DTB-Sportgericht besteht zukünftig aus Dr. Wolfgang Steinmetz (Vorsitzender), Dr. Werner Trauschel (Beisitzer), Dr. Lucas Menzel (Beisitzer), Dr. Torsten Meisel (Stellvertreter) und Hans-Joachim Gebhardt (Stellvertreter). Kassenprüfer sind Dr. Alexander Hodeck, Silke Betram, Wolfgang Jung (Stellvertreter) und Michael Schommer (Stellvertreter).

Im Rahmen der Anträge auf Satzungsänderung wurde die Zusammenlegung der Leitungsfunktion für die Ressorts III und IV beschlossen. Damit einhergehend wird der Jugendwart künftig von der Mitgliederversammlung und nicht mehr von der Kommission der Jugendwarte gewählt. Zudem gab es den erwähnten Beschluss, der es DTB-Präsidiumsmitgliedern – mit Ausnahme des Präsidenten – zukünftig erlauben wird, zugleich auch als Vorsitzende*r eines Landesverbandes zu fungieren. Aktuell betroffen von dieser Regelung sind die neu gewählten DTB-Vizepräsidenten Helmut Schmidbauer und Raik Packeiser. Bereits zu Beginn der online durchgeführten Jahreshauptversammlung des weltgrößten Tennisverbandes hatten die Landesverbände zuvor das scheidende Präsidium einstimmig entlastet, und im Anschluss nach der Wahl des neuen Präsidiums den Haushalt für 2021 ebenso einstimmig verabschiedet.

Quelle: DTB

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

„Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 25. Janaur 2021″, derzeit gültig bis zum 14.02.2021.

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

„Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021“, derzeit gültig bis zum 31.01.2021.“