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 LSB Thüringen erwartet Öffnungsschritte für die Sportvereine

Pressemitteilung vom 28.05.2021

Der Landessportbund Thüringen (LSB) blickt vorsichtig optimistisch auf die Verordnungslage, die ab Anfang Juni in Thüringen gelten soll. Demnach sind aufgrund der zuletzt schnell sinkenden Inzidenzwerte auch für die meisten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat erste Öffnungsschritte zu erwarten. „Wir wissen aus Gesprächen mit dem Sportministerium und der Thüringer Politik, dass sie sich intensiv mit der Öffnung des Sportbetriebes für alle Altersklassen beginnend mit dem Sport im Freien und dann schrittweise auch in geschlossenen Sportstätten beschäftigt. Dies ist ein wichtiges Zeichen, nachdem der organisierte Vereinssport im Freistaat mehr als sieben Monate nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Präsenzform durchführbar war“, freut sich LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel und hofft auf weitere Lockerungen auch für den Indoor-Sport. Der LSB hatte sich vehement in die Gespräche zu den Öffnungsschritten eingebracht, konkrete Vorschläge in einem Positionspapier erarbeitet und diese dem Sportministerium übermittelt.

Noch wird am konkreten Verordnungstext gearbeitet, so dass erst nach der Veröffentlichung die konkreten Details bekannt sein werden. Klar scheint, dass der Outdoor-Sport bei einem Inzidenzwert unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen je Landkreis oder kreisfreie Stadt für Gruppen mit bis zu 20 Personen unabhängig des Alters der Personen erlaubt wird. Ab einer regionalen Inzidenz unter 50 soll auch Indoor-Sport mit Testpflicht erlaubt werden. Bei regionalen Inzidenzen unter 35 fallen Beschränkungen für Indoor- und Outdoor-Sport weg. Bei einer regionalen Inzidenz über 100 greift weiterhin die Bundesnotbremse bis Ende Juni, die den kontaktlosen Sport für Gruppen von bis zu fünf Personen unter 14 Jahren mit einem negativen Schnelltest der Anleitungspersonen möglich macht.

Die neue Verordnung soll zunächst bis Ende Juni gelten. Sobald diese Anfang Juni veröffentlicht wird, wird der LSB über konkrete Inhalte informieren und die FAQs anpassen.

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 SOMMPUNKTSPIELSAISON AUSGESETZT

Wichtige Informationen zur Sommerpunktspielsaison 2021

Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 23.04.2021 („Vorteil Tennis“ – Trotz „Notbremse“ Einzel weiterhin erlaubt), mit der wir bereits über die Regelungen des am 23.04.2021 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes informierten, möchten wir hier die Auswirkungen auf den Spielbetrieb in dieser Sommersaison darstellen.

Da nicht zu erwarten ist, dass in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten vor dem 30.06.2020 die Inzidenz unter 100/100.000 Einwohnern sinkt, hat das Präsidium des TTV entschieden, alle Spielansetzungen der bereits vollumfänglich geplanten Sommerpunktspielsaison abzusetzen.

Der am 13.05.2021 geplante Start der Sommerpunktspielsaison im TTV kann somit nicht stattfinden.

Trotz der unklaren Aussichten zur zukünftigen pandemischen Entwicklung in Thüringen und ganz Deutschland, möchte das Präsidium des TTV Ihnen aber, ähnlich wie im vergangenen Jahr, eine Perspektive zu einem vielleicht möglichen Mannschaftswettspielbetrieb, mit frühestem Start im Juli, geben.
 
Der Beginn des Mannschaftswettspielbetriebs Sommer 2021 ist – sofern möglich – für den 10.07.2021 vorgesehen. Es gilt hierbei aber die weiteren Entwicklungen der Gesetzes- und Verordnungsgebung für die Zeit ab dem 01.07.2021 abzuwarten. Die Aufnahme des Mannschaftswettspielbetriebs ist in erster Linie davon abhängig, ob dieser im Rahmen der dann geltenden Verordnungen erlaubt sein wird.

Sollte nach dem 01.07.2021 kein Mannschaftswettspielbetrieb erlaubt sein, wird dieser für den Sommer 2021 gänzlich abgesagt.

Aber: in der Hoffnung, dass Lockerungen ab Juli einen Saisonstart am 10.07.2021 erlauben, planen wir diesen unter folgenden Rahmenbedingungen:

Wie im vergangenen Jahr räumen wir unseren Mitgliedsvereinen bis zum 06.06.2021 die Möglichkeit ein, gemeldete Mannschaften vom Mannschaftswettspielbetrieb schadfrei zurückzuziehen. Etwaige Bußgelder werden dementsprechend und selbstverständlich nicht erhoben.

Nach Ablauf des 06.06.2021 werden wir die Staffeleinteilungen entsprechend der Rückmeldungen aus den Mitgliedsvereinen überarbeiten sowie die Spielansetzungen neu erstellen. Folgende Termine sind für die jeweilige Veröffentlichung vorgesehen:

Veröffentlichung vorläufige Staffeleinteilungen: bis zum 13.06.2021
Veröffentlichung endgültige Staffeleinteilungen: bis zum 20.06.2021
Veröffentlichung vorläufige Spielansetzungen: bis zum 27.06.2021
Veröffentlichung endgültige Spielansetzungen: bis zum 04.07.2021

Zudem möchten wir Ihnen noch folgende Informationen mit auf den Weg geben, die unter Umständen bei den von den Mitgliedsvereinen zu treffenden Entscheidungen von Bedeutung sind:

Absteiger wird es auch in dieser Saison nicht geben – auch nicht bei einem Rückzug der Mannschaft bis zum 06.06.2021. Etwaige Aufsteiger werden berücksichtigt, dies aber nur dann, wenn die Staffelstärke der übergeordneten Liga von der Kapazität her einen Aufsteiger aufnehmen kann.

Bezüglich der Neu-Terminierungen ist mitzuteilen, dass auch Mannschaftswettspiele aller Altersklassen und Ligen in den Sommerferien angesetzt werden müssen. Anders ließe sich nach derzeitigem Stand eine Terminplanung nicht realisieren. Diesbezüglich ist jedoch bereits jetzt schon mitzuteilen, dass wir – nach vorheriger Abstimmung – auch kurzfristigen Verlegungen entgegen den sonst geltenden Bestimmungen unserer Wettspielordnung zustimmen, sofern beide Mannschaften eine Einigung erzielen.

Sollte ab 01.07.2021 ein Mannschaftswettspielbetrieb nur ohne Austragung der Doppel möglich sein, so hat sich das Präsidium des TTV dazu entschieden, auch in diesem Falle die Mannschaftswettspiele durchzuführen. Es würden dann in einem Mannschaftswettspiel lediglich die zwei oder vier Einzel ausgetragen werden. Diese Regelung würde dann über die gesamte Saison hinweg bestehen bleiben, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Austragung der Doppel wieder möglich wäre. Das Aufstiegsrecht würde in diesem Falle komplett außer Kraft treten.

Wir bitten Sie im Besonderen darum in Ihre Überlegungen zusammen mit Ihrem Mitgliedsverein zum möglichen Rückzug einer Mannschaft die getroffenen Regelungen zur eventuellen Austragung der Mannschaftswettspiele ohne Doppel einzubeziehen.

Die vor dem 30.06.2021 geplanten Thüringer Landesmeisterschaften (U12, U14, U18, Damen & Herren) werden zu noch festzulegenden neuen Terminen später im Jahr nachgeholt. Der Termin der Thüringer Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren bleibt vorerst bestehen.

Abschließend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen zum Infektionsschutz Wettspielbetrieb jeglicher Art untersagen. Diese Regelung betrifft neben dem Mannschaftswettspielbetrieb auch jegliche LK-Turniere und DTB-Ranglistenturniere. Ausnahmen gelten lediglich für Berufssportler.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • geplanter Start der Sommerpunktspielsaison im TTV ab 13.05.2021 ist aufgrund der „Bundesnotbremse“ derzeit nicht möglich
  • TTV gibt Perspektive zum Mannschaftswettspielbetrieb trotz unsicherer Gesamtlage
  • frühestmöglicher Beginn 10.07.2021, ABHÄNGIG von Entwicklungen der Gesetzes- und Verordnungsgebung für die Zeit ab dem 01.07.2021 
  • Sollte ab 01.07.2021 ein Mannschaftswettspielbetrieb nur ohne Austragung der Doppel möglich sein, finden Mannschaftswettspiele in veränderter Form statt
  • Mannschaften können schadfrei (keine Bußgelder) bis 06.06.2021 abgemeldet werden
  • keine Absteiger in der Sommerpunktspielsaison 2021, auch nicht bei Rückzug von Mannschaften 
  • etwaige Neu-Terminierung in den Sommerferien geplant
  • Verlegung aller vor dem 30.06.2021 geplanten Thüringer Landesmeisterschaften (U12, U14, U18, Damen & Herren) 
  • Termin der Thüringer Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren bleibt vorerst bestehen
  • bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen zum Infektionsschutz untersagen Wettspielbetrieb jeglicher Art, insbesondere auch LK-Turniere und DTB-Ranglistenturniere können nicht veranstaltet werden

Wie immer gilt – der vorstehend skizzierte Rahmen und die dabei genannten Daten finden ihre Grundlage in dem aktuell vorhandenen Informationsstand. Wir bitten daher um Verständnis, dass Änderungen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit möglich sind.

Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!

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 „VORTEIL TENNIS“ – TROTZ „NOTBREMSE“ EINZEL WEITERHIN ERLAUBT

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Notbremse“, tritt nun am heutigen Tag in Kraft. Jedes Bundesland muss diese verpflichtend ziehen, wenn dort in einer Region die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf mehr als 100 steigt. Mit den neuen Regelungen § 28 b und c IfSG werden nun bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen definiert, um das Infektionsgeschehen zügig einzudämmen. Eine kurze Übersicht über die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wird aus der Darstellung der Bundesregierung und aus den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums ersichtlich. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 30.06.2021.
 
Für den Tennissport bedeutet das bei einer drei Tage anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100, dass die Ausübung zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Das Doppel ist im Freizeitbereich somit nur mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten können für den Individualsport geöffnet bleiben. Wettkampfbetrieb ist im Freizeitbereich nicht zulässig. Im Bereich des Trainings- und Wettkampfbetriebs von Berufs- und Leistungssportlern gibt es Ausnahmen unter Einschränkungen.
 
Bleibt die Inzidenz 5 Tage stabil unter 100, greift ab dem übernächsten Tag wieder die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, die am 22.04.2021 verlängert wurde und bis zum 09.05.2021 gilt.
 
Eine weitere wichtig Anmerkung: Wenn die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung härtere Regeln vorsieht als das Bundesgesetz, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich (vgl. auch Pressemitteilung des Landessportbundes Thüringen e.V.).
 
Beispiel: Das Bundesgesetz unterscheidet bei der Zulassung der „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ nicht zwischen draußen und drinnen (Halle). Die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung lässt jedoch keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich.
 
Zusammenfassung:
 
Der Schwellenwert für das Inkrafttreten der bundesgesetzlichen sogenannten “Notbremse” ist
a) eine 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner
b) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Eisenach, Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl), d.h. es wird nicht abgestellt auf eine Landesinzidenz.

1.) Da es keinen Landkreis/keine kreisfreie Stadt mit einer Inzidenz unter 100 derzeit in ganz Thüringen gibt, gilt derzeit überall das Bundesgesetz:

  • Einzel: JA
  • Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
  • Die Landeskader dürfen trainieren.

2.) Sinkt in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz unter 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen, so treten an die Stelle der bundesgesetzlichen Regeln die Regeln der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

  • Einzel: JA
  • Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
  • Zu beachten sind die Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

3.) Sollte die Inzidenz dann doch wieder an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner im Landkreis/der kreisfreien Stadt steigen, gelten wieder die bundesgesetzlichen Regeln – siehe zu 1.).

Bleibt nun, alles dafür zu tun, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, um bald den regulären Sportbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Eine Übersicht über die Inzidenz der COVID-19-Fälle in den deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich über das Dashboard des RKI.

Weitere Auswirkungen auf den Sportbetrieb im TTV, z.B. Entscheidungen zur Durchführbarkeit der Punktspiele, werden zeitnah bzw. zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Osterfest. Bleiben Sie gesund!

* Thüringer Corona-Verordnungen

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 Sexualisierte Gewalt: LSB ruft Mitglieder ab 16 Jahren zur Teilnahme an Studie auf

Der Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie Status Quo der Prävention und Intervention“, kurz „Sicher im Sport“. Noch bis zum 31. August 2021 läuft dazu eine Befragung. Im Rahmen dieser Online-Studie werden alle Thüringer Vereine und speziell deren Mitglieder ab 16 Jahre sowie Funktionäre befragt.

Die Umsetzung erfolgt durch das Universitätsklinikum Ulm. Insgesamt zehn Landessportbünde beteiligen sich finanziell und inhaltlich an dem Projekt. Die anonymisierten Forschungsergebnisse sollen mithelfen, die künftige Präventionsarbeit im organisierten Sport gemeinsam weiterentwickeln zu können. Daher ruft der LSB Thüringen seine Vereine auf, den Zugang zu der Online-Befragung an ihre Mitglieder ab 16 Jahre weiter zu verteilen. 

Konkret geht es um drei wesentliche Punkte: Wie häufig kommen sexualisierte Belästigungen und Übergriffe im Sport vor – in welchen Sportarten und eher in großen oder kleineren Vereinen? Wie gehen Vereine und Verbände mit Fällen und Verdachtsfällen um? Was lässt sich bei der Prävention sowie Aufarbeitung verbessern? 

„Das Thema Kinderschutz ist uns und unseren Mitgliedsorganisationen sehr wichtig, um Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für ihr Aufwachsen und ihre Lernerfahrung im organisierten Sport zu bieten. Mit den Erkenntnissen aus der Studie wollen wir in Zukunft sowohl die pädagogische Arbeit in Vereinen und Verbänden, als auch die Strukturen so zu gestalten, dass wir gemeinsam Sportorganisationen als verlässliche und sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestalten können“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel den Hintergrund der Beteiligung Thüringens.

Sexuelle Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Im Sport sind zahlreiche Kinder und Jugendliche Mitglieder. Daher kann man davon ausgehen, dass in Sportvereinen das hochsensible Thema ebenfalls eine Rolle spielt – auch im Breitensport.

Auch in Thüringen gab es bereits entsprechende Fälle von sexualisierter Gewalt und körperlichen Übergriffen. Aussagekräftige Erkenntnisse zu Häufigkeit und Formen im vereinsorgansierten Breitensport mit seinen Risikofaktoren wie Abhängigkeiten, Körperlichkeiten, engen Bindungen und Machtverhältnissen fehlen bisher, diese Forschungslücke soll nun geschlossen werden, um gezielte Maßnahmen umsetzen zu können. 

Vereine können den Zugang zur Studie – Link sowie QR-Code – gerne in ihren Medien einbinden! Beides ist im Dokument zur Studie zu finden.

Ansprechpartner:

Steffen Sindulka
Kinderschutzbeauftragter im Thüringer Sport
Tel: 0361 34054-46
Mail: s.sindulka@lsb-thueringen.de

DOKUMENT ZUR STUDIE

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.03.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).

* Thüringer Corona-Verordnungen

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 Verlegung des 31. Verbandstages 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des Thüringer Tennis-Verbandes e.V. (TTV) hat angesichts der Corona-Infektionslage und der derzeitig in Thüringen bestehenden Inzidenzen beschlossen, den 31. Verbandstag 2021 terminlich zu verlegen. Der 31. Verbandstag 2021 wird vom 24.04.2021 auf den 20.06.2021 verlegt und soll im Weimarer Landesleistungszentrum des TTV stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 15.03.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).

* Thüringer Corona-Verordnungen

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 Veröffentlichung der vorläufigen Staffeleinteilungen der Sommersaison 2021 und Hinweise zu Sperrterminen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vorläufigen Staffeleinteilungen für die Sommersaison 2021 sind erfolgt und können unter ttv.liga.nu eingesehen werden.

Wir bitten Sie die vorläufigen Staffeleinteilungen in Ihrem Sinne bis zum 09.02.2021 zu prüfen und bei Fragen dazu sich ggf. an die zuständigen Spielleiter oder die Geschäftsstelle zu wenden.

Die Veröffentlichung der endgültigen Staffeleinteilungen erfolgt in der 6. Kalenderwoche auf ttv.liga.nu.

Ebenfalls bis zum 09.02.2021 möchten wir Ihnen auch noch Gelegenheit geben eventuelle Sperrtermine für die Punktspielsaison 2021 an die Geschäftsstelle per E-Mail (info@ttv-tennis.de) zu senden. Bereits mit Abgabe zur Mannschaftsmeldung mitgeteilte Sperrtermine sind erfasst und müssen nicht noch einmal gesondert zugesendet werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Spielleiter und die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre TTV-Geschäftsstelle

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 DTB-Mitgliederversammlung: Dietloff von Arnim zum Präsidenten gewählt

Der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat einen neuen Präsidenten. Bei der 72. Ordentlichen Mitgliederversammlung des Dachverbandes, die aufgrund der Corona-Pandemie vom 15. November 2020 auf den 31. Januar 2021 verschoben worden war und nun digital abgehalten wurde, wurde der 61 Jahre alte Düsseldorfer Dietloff von Arnim zum Nachfolger von Ulrich Klaus gewählt.

Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Klaus hatte seine Kandidatur während der Sitzung kurzfristig zurückgezogen, nachdem eine Satzungsänderung angenommen wurde, wonach Landesverbandspräsident*innen auch im DTB-Präsidium sitzen dürfen. Anschließend wurde von Arnim zum neuen DTB-Präsidenten gewählt. Das genaue Abstimmungsergebnis lautete 108 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme sowie 17 Enthaltungen für von Arnim.

„Es liegen schöne, spannende und schwierige Aufgaben vor uns“, sagte der neue DTB-Präsident in seiner kurzen Online-Ansprache. „Ich wünsche mir, dass zukünftig alle an einem Strang ziehen und den Verband in eine erfolgreichere Zukunft führen. Wir wollen den Tennissport weiterhin positiv darstellen. Ein großes Dankeschön geht ausdrücklich an Ulrich Klaus und sein Präsidium, die sich in den letzten Jahren mit unglaublichem Engagement, großem Aufwand und großem Erfolg für den Deutschen Tennis Bund und das Tennis insgesamt eingesetzt haben.“

Dietloff von Arnim wird die Geschicke des weltgrößten Tennisverbandes in den kommenden drei Jahren zusammen mit fünf Vizepräsident*innen leiten:

  • Helmut Schmidbauer (Ressort II, Haushalt und Finanzen) Landesverbandspräsident Bayern
  • Dirk Hordorff (Ressort III/IV, Spitzensport, Ausbildung und Training, Jugendsport)
  • Nico Weschenfelder (Ressort V, Wettkampfsport)
  • Dr. Eva-Maria Schneider (Ressort VI, Sportentwicklung)
  • Raik Packeiser (Ressort VII, Recht und Vermarktung) Landesverbandspräsident Tennisverband Niedersachsen-Bremen

Sowohl Dirk Hordorff als auch Dr. Eva-Maria Schneider waren zuvor bereits im Präsidium von Ulrich Klaus tätig gewesen. Dr. Schneider an der Spitze des Ressorts IV, das nach einer Satzungsänderung nun zusammen mit dem Ressort III von Dirk Hordorff geführt wird, und kommissarisch als Leiterin des Ressorts VI, das sie nun vollumfänglich übernimmt.

Ebenfalls gewählt wurden im Rahmen der DTB-Mitgliederversammlung Dr. Georg von Waldenfels (Ombudsmann), Peter Becker (Referent Wettkampfsport), Patrick Mackenstein (Referent Regelkunde und Schiedsrichterwesen), Jürgen Müller (Referent Seniorentennis), Dr. Helmut Lütcke (Referent Ranglisten), Lars-Christian Köhler (Referent Schultennis), Niklas Höfken (Referent Inklusion und Parasport) und Uwe Glomb (Referent Satzungsfragen).

In den DTB-Disziplinarausschuss wurden Michael Blödow (Vorsitzender),

Jürgen Rack, Katrin Kausch sowie Malte Reiner und Kuno Stirnberg (Stellvertreter) berufen. Das DTB-Sportgericht besteht zukünftig aus Dr. Wolfgang Steinmetz (Vorsitzender), Dr. Werner Trauschel (Beisitzer), Dr. Lucas Menzel (Beisitzer), Dr. Torsten Meisel (Stellvertreter) und Hans-Joachim Gebhardt (Stellvertreter). Kassenprüfer sind Dr. Alexander Hodeck, Silke Betram, Wolfgang Jung (Stellvertreter) und Michael Schommer (Stellvertreter).

Im Rahmen der Anträge auf Satzungsänderung wurde die Zusammenlegung der Leitungsfunktion für die Ressorts III und IV beschlossen. Damit einhergehend wird der Jugendwart künftig von der Mitgliederversammlung und nicht mehr von der Kommission der Jugendwarte gewählt. Zudem gab es den erwähnten Beschluss, der es DTB-Präsidiumsmitgliedern – mit Ausnahme des Präsidenten – zukünftig erlauben wird, zugleich auch als Vorsitzende*r eines Landesverbandes zu fungieren. Aktuell betroffen von dieser Regelung sind die neu gewählten DTB-Vizepräsidenten Helmut Schmidbauer und Raik Packeiser. Bereits zu Beginn der online durchgeführten Jahreshauptversammlung des weltgrößten Tennisverbandes hatten die Landesverbände zuvor das scheidende Präsidium einstimmig entlastet, und im Anschluss nach der Wahl des neuen Präsidiums den Haushalt für 2021 ebenso einstimmig verabschiedet.

Quelle: DTB

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, “die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen”.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

“Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020” und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

“Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 25. Janaur 2021″, derzeit gültig bis zum 14.02.2021.

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 Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin

Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

„Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021“, derzeit gültig bis zum 31.01.2021.“

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 Winterpunktspielsaison 2020/21 vorzeitig beendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, haben Bund und Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie den „Lockdown Light“ verordnungsmäßig verlängert. Am vergangenen Sonntag hat die Landesregierung bekanntgegeben, welche Maßnahmen in Thüringen gelten.

Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 29.11.2020 bleibt weiterhin bestehen, dass bis 20.12.2020 keine Winterpunktspiele mit Einzel- und Doppelwettspielen im Rahmen des von Verbandseite organisierten Wettspielbetriebs stattfinden können.

Das Präsidium hat daher am gestrigen Abend den Beschluss gefasst, die Winterpunktspielsaison 2020/21 vorzeitig zu beenden bzw. abzubrechen. Es gibt keine Meister aber die bereits gespielten Einzel- und Doppelmatches fließen selbstverständlich in die LK 2.0-Wertung mit ein.

Für Rückfragen steht Ihnen das Präsidium oder die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen


für das Präsidium
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident / Sportwart

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 +10% mehr Mitglieder in einem Jahr

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Der TTV und Tennis-People erstellt Dir in einem kostenlosen Zoom Meeting ein Vereinskonzept für eine positive Mitgliederentwicklung 2021.

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  • 01.12.20 von 18:00 – 19 Uhr

Wir befassen uns unter anderem mit den Fragen,

  • Was sind die Stärken des Vereins (Personal + Konzepte), um die Mitgliederentwicklung effektiv zu beeinflussen?
  • Was will der Verein in der Saison 2021 erreichen (quantitative und qualitative Ziele)?
  • Welche Maßnahmen kann der Verein zur Zielerreichung ergreifen (Konzepte / Personal / Kooperationen / Budgetierung)?
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Auf dieser Basis erstellen wir Euer Vereinskonzept – und das alles komplett kostenlos!

Das Meeting wird online via Zoom stattfinden. Melde Dich per E-Mail unter Angabe von Kennwort TTV, Vorname, Nachname, Verein an unter: info@tennis-people.com. Per E-Mail senden wir Dir im Anschluss den Aktivierungslink, um an dem jeweiligen Zoom Meeting teilzunehmen. Falls der vorgeschlagene Termin nicht passen sollte, freuen wir uns über Deinen Terminvorschlag!

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 TENNIS MIT EINSCHRÄNKUNG MÖGLICH

Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,
liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,
liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Thüringen!

Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie „Lockdown Light“ getroffen. Am vergangenen Samstag hat die Landesregierung verkündet, welche Maßnahmen in Thüringen genau gelten.

Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 31.10.2020 steht nun fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Vielen Dank an die Verantwortlichen in der Politik, dem Landessportbund Thüringen e.V. und im Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV), die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Thüringen beigetragen haben! Aufgrund der strikten Kontaktbeschränkungen ist der Tennissport jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Was die Beschlüsse für den Tennissport in Thüringen vom 02. bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren:

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

3. Winterrunde
Das Verbot von Turnieren bzw. Mannschaftsspielen betrifft auch die im November geplanten Partien in der Winterrunde 2020/21. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden im Zeitfenster Januar bis April 2021, voraussichtlich an den Wochenenden der geplanten Hallen-Landesmeisterschaften neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Anfang / Mitte Dezember 2020 da wir die aktuellen Entwicklungen abwarten müssen.

4. Turniere
Alle Turniere im TTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Thüringer Hallenlandesmeisterschaften 2021 finden nicht statt.

5. Landesleistungszentrum geöffnet – Private Platzbuchungen unter Einschränkungen möglich

Das Landesleistungszentrum mit seinen drei Hallenplätzen bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Bestehende Abo-Stunden als auch private Platzbuchungen sind aber lediglich für Einzel, also Partien nur zu zweit unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften im LLZ möglich! Ebenfalls sind die Duschen sowie die Umkleidekabinen während des Lockdowns geschlossen. Es gilt der Grundsatz – „Ankommen, Spielen, Gehen“. Im Interesse aller Tennisspieler in Thüringen bitte ich Sie sich an diese strengen Regeln zu halten, damit wir dem Tennissport wenigstens in Form von Einzel nachgehen können.  

6. Talentförderung und Leistungssport/Kadertraining
Das Kadertraing des TTV ruht im November. 

Mir, meinen Kollegen im TTV-Präsidium und in der TTV-Geschäftsstelle ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist.

Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Thüringen. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen – bleiben Sie gesund!

Ihr Wulf Danker
Präsident des Thüringer Tennis-Verbandes e.V.

PS: Bitte beachten Sie, dass weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.