Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,
liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,
liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Thüringen!
Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie „Lockdown Light“ getroffen. Am vergangenen Samstag hat die Landesregierung verkündet, welche Maßnahmen in Thüringen genau gelten.
Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 31.10.2020 steht nun fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!
Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Vielen Dank an die Verantwortlichen in der Politik, dem Landessportbund Thüringen e.V. und im Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV), die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Thüringen beigetragen haben! Aufgrund der strikten Kontaktbeschränkungen ist der Tennissport jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Was die Beschlüsse für den Tennissport in Thüringen vom 02. bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren:
1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
3. Winterrunde
Das Verbot von Turnieren bzw. Mannschaftsspielen betrifft auch die im November geplanten Partien in der Winterrunde 2020/21. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden im Zeitfenster Januar bis April 2021, voraussichtlich an den Wochenenden der geplanten Hallen-Landesmeisterschaften neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Anfang / Mitte Dezember 2020 da wir die aktuellen Entwicklungen abwarten müssen.
4. Turniere
Alle Turniere im TTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Thüringer Hallenlandesmeisterschaften 2021 finden nicht statt.
5. Landesleistungszentrum geöffnet – Private Platzbuchungen unter Einschränkungen möglich
Das Landesleistungszentrum mit seinen drei Hallenplätzen bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Bestehende Abo-Stunden als auch private Platzbuchungen sind aber lediglich für Einzel, also Partien nur zu zweit unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften im LLZ möglich! Ebenfalls sind die Duschen sowie die Umkleidekabinen während des Lockdowns geschlossen. Es gilt der Grundsatz – „Ankommen, Spielen, Gehen“. Im Interesse aller Tennisspieler in Thüringen bitte ich Sie sich an diese strengen Regeln zu halten, damit wir dem Tennissport wenigstens in Form von Einzel nachgehen können.
6. Talentförderung und Leistungssport/Kadertraining
Das Kadertraing des TTV ruht im November.
Mir, meinen Kollegen im TTV-Präsidium und in der TTV-Geschäftsstelle ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist.
Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Thüringen. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen – bleiben Sie gesund!
Ihr Wulf Danker
Präsident des Thüringer Tennis-Verbandes e.V.
PS: Bitte beachten Sie, dass weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.