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Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Dienstag, 26.01.2021  | Allgemein, Sport, Verband Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen,…

Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, “die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen”.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

“Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020” und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

“Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 25. Janaur 2021″, derzeit gültig bis zum 14.02.2021.

Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Montag, 11.01.2021  | Allgemein, Sport, Verband Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen,…

Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

„Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021“, derzeit gültig bis zum 31.01.2021.“

Winterpunktspielsaison 2020/21 vorzeitig beendet Dienstag, 01.12.2020  | Allgemein, Sport, Verband Sehr geehrte Damen und Herren,wie Sie wissen, haben Bund und Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie den „Lockdown Light“ verordnungsmäßig verlängert. Am vergangenen Sonntag hat die Landesregierung bekanntgegeben, welche…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, haben Bund und Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie den „Lockdown Light“ verordnungsmäßig verlängert. Am vergangenen Sonntag hat die Landesregierung bekanntgegeben, welche Maßnahmen in Thüringen gelten.

Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 29.11.2020 bleibt weiterhin bestehen, dass bis 20.12.2020 keine Winterpunktspiele mit Einzel- und Doppelwettspielen im Rahmen des von Verbandseite organisierten Wettspielbetriebs stattfinden können.

Das Präsidium hat daher am gestrigen Abend den Beschluss gefasst, die Winterpunktspielsaison 2020/21 vorzeitig zu beenden bzw. abzubrechen. Es gibt keine Meister aber die bereits gespielten Einzel- und Doppelmatches fließen selbstverständlich in die LK 2.0-Wertung mit ein.

Für Rückfragen steht Ihnen das Präsidium oder die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen


für das Präsidium
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident / Sportwart

+10% mehr Mitglieder in einem Jahr Dienstag, 17.11.2020  | Allgemein, Termine, Verband Bist Du neugierig, wie das funktioniert? Und willst die Mitgliederzahl in Deinem Verein erhöhen? Der TTV und Tennis-People erstellt Dir in einem kostenlosen Zoom Meeting ein Vereinskonzept für…

Bist Du neugierig, wie das funktioniert?

Und willst die Mitgliederzahl in Deinem Verein erhöhen?

Der TTV und Tennis-People erstellt Dir in einem kostenlosen Zoom Meeting ein Vereinskonzept für eine positive Mitgliederentwicklung 2021.

Unser Terminvorschlag

  • 01.12.20 von 18:00 – 19 Uhr

Wir befassen uns unter anderem mit den Fragen,

  • Was sind die Stärken des Vereins (Personal + Konzepte), um die Mitgliederentwicklung effektiv zu beeinflussen?
  • Was will der Verein in der Saison 2021 erreichen (quantitative und qualitative Ziele)?
  • Welche Maßnahmen kann der Verein zur Zielerreichung ergreifen (Konzepte / Personal / Kooperationen / Budgetierung)?
  • Was sind die messbaren Kriterien, damit am Ende der Saison Bilanz gezogen werden kann?

Auf dieser Basis erstellen wir Euer Vereinskonzept – und das alles komplett kostenlos!

Das Meeting wird online via Zoom stattfinden. Melde Dich per E-Mail unter Angabe von Kennwort TTV, Vorname, Nachname, Verein an unter: info@tennis-people.com. Per E-Mail senden wir Dir im Anschluss den Aktivierungslink, um an dem jeweiligen Zoom Meeting teilzunehmen. Falls der vorgeschlagene Termin nicht passen sollte, freuen wir uns über Deinen Terminvorschlag!

TENNIS MIT EINSCHRÄNKUNG MÖGLICH Montag, 02.11.2020  | Allgemein, Sport, Verband Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Thüringen! Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28.…

Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,
liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,
liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Thüringen!

Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie „Lockdown Light“ getroffen. Am vergangenen Samstag hat die Landesregierung verkündet, welche Maßnahmen in Thüringen genau gelten.

Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 31.10.2020 steht nun fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Vielen Dank an die Verantwortlichen in der Politik, dem Landessportbund Thüringen e.V. und im Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV), die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Thüringen beigetragen haben! Aufgrund der strikten Kontaktbeschränkungen ist der Tennissport jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Was die Beschlüsse für den Tennissport in Thüringen vom 02. bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren:

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

3. Winterrunde
Das Verbot von Turnieren bzw. Mannschaftsspielen betrifft auch die im November geplanten Partien in der Winterrunde 2020/21. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden im Zeitfenster Januar bis April 2021, voraussichtlich an den Wochenenden der geplanten Hallen-Landesmeisterschaften neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Anfang / Mitte Dezember 2020 da wir die aktuellen Entwicklungen abwarten müssen.

4. Turniere
Alle Turniere im TTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Thüringer Hallenlandesmeisterschaften 2021 finden nicht statt.

5. Landesleistungszentrum geöffnet – Private Platzbuchungen unter Einschränkungen möglich

Das Landesleistungszentrum mit seinen drei Hallenplätzen bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Bestehende Abo-Stunden als auch private Platzbuchungen sind aber lediglich für Einzel, also Partien nur zu zweit unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften im LLZ möglich! Ebenfalls sind die Duschen sowie die Umkleidekabinen während des Lockdowns geschlossen. Es gilt der Grundsatz – „Ankommen, Spielen, Gehen“. Im Interesse aller Tennisspieler in Thüringen bitte ich Sie sich an diese strengen Regeln zu halten, damit wir dem Tennissport wenigstens in Form von Einzel nachgehen können.  

6. Talentförderung und Leistungssport/Kadertraining
Das Kadertraing des TTV ruht im November. 

Mir, meinen Kollegen im TTV-Präsidium und in der TTV-Geschäftsstelle ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist.

Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Thüringen. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen – bleiben Sie gesund!

Ihr Wulf Danker
Präsident des Thüringer Tennis-Verbandes e.V.

PS: Bitte beachten Sie, dass weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.

Bisheriges TTV-Präsidium im Amt bestätigt – Wulf Danker, Falko Gebhardt und Dr. Sebastian Projahn erneut wiedergewählt Mittwoch, 28.10.2020  | Allgemein, Verband Der Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV) hat am Sonntag in Bad Blankenburg seinen 30. Ordentlichen Verbandstag durchgeführt. Der ursprünglich am 14.03.2020 geplante und aufgrund der Corona-Pandemie in den Oktober…


Der Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV) hat am Sonntag in Bad Blankenburg seinen 30. Ordentlichen Verbandstag durchgeführt. Der ursprünglich am 14.03.2020 geplante und aufgrund der Corona-Pandemie in den Oktober verschobene Verbandstag fand unter besonderen Hygieneschutzbestimmungen in der Landessportschule Bad Blankenburg statt. Der Einladung des TTV waren trotz Pandemie Vertreter aus 17 Vereinen gefolgt.

Wulf Danker (Präsident), Falko Gebhardt (1. Vizepräsident) und Dr. Sebastian Projahn (Vizepräsident) wurden einstimmig im Amt bestätigt und gehen somit in ihre dritte Amtszeit.

v.l.n.r.: Dr. Sebastian Projahn, Wulf Danker und Falko Gebhardt

 

v.l.n.r.: Dr. Sebastian Projahn, Wulf Danker und Falko Gebhardt

Im Rahmen der Eröffnung des Verbandstages erinnerte der Präsident an die Gründung des TTV vor 30 Jahren am 20.06.1990 und an den am 11.06.2020 verstorbenen Gründungspräsidenten Kurt Klein.

Die Versammlung gedachte sodann in einer Schweigeminute allen seit dem letzten Verbandstag verstorbenen Thüringer Tennisspielern/innen.

Als Ehrengäste begrüßte Präsident Danker die zweite Beigeordnete des Bürgermeisters der Stadt Bad Blankenburg Frau Regina Freifrau von Fritsch-Henze und den Hauptgeschäftsführer des Landessportbund Thüringen e.V. (LSB), Thomas Zirkel. Beide richteten Grußworte an die Versammlung. Thomas Zirkel gab den anwesenden Vertretern aus 17 TTV-Mitgliedsvereinen dabei einen ausführlichen Abriss über den Verlauf der Corona-Pandemie aus Sicht des Sports und den Bemühungen des LSB im Sinne des Sports und der Gesundheit. Herr Zirkel betonte für den LSB dessen Appell an die Gesundheitsämter, bei ggf. erforderlich werdenden einschränkenden Maßnahmen, nicht zuerst beim Sport anzusetzen: Sport stärke die Gesundheit, baue Stress ab und wirke insgesamt präventiv. Experten und Studien weisen vermehrt daraufhin, dass die Gefahr, sich unmittelbar bei der Ausübung des Sports zu infizieren, gering ist.

Im Anschluss an die Grußworte wurden Ehrungen durchgeführt. Als bester Absolvent der C-Trainer Ausbildung wurde Leon Lammel (Erfurter TC RW) ausgezeichnet.

Leon Lammel

Thomas Waldhelm (TC Blau-Weiß Eisenach) erhielt die Auszeichnung als bester Absolvent der B-Oberschiedsrichter Ausbildung.

Thomas Waldhelm

Mit der Ehrennadel des TTV in Bronze wurde Frau Anke Ivanov vom TV 1920 Ilmenau ausgezeichnet.

Anke Ivanov

Als Nachwuchsförderstützpunkte des TTV wurden der TC Weimar 1912 und der Erfurter TC RW bestätigt. Neu hinzu kam der Altenburger Tennisclub, der seit diesem Jahr ebenfalls diesen Titel tragen darf.

Falko Gebhardt stellte danach nun unter dem Tagesordnungspunkt „Vorgedacht: die moderne Wettspielordnung“ den Plan einer neu zu erarbeitenden TTV-Wettspielordnung auf Grundlage der DTB-Wettspielordnung vor. Hierzu bat er um die Mithilfe aller Mitgliedsvereine durch das Einbringen von Ideen und Wünschen um möglichst gut auf die Bedürfnisse großer, kleiner und mittlerer Vereine eingehen zu können.

Auch wenn der Verbandstag vorrangig den Berichten des Jahres 2019 galt, wurde er natürlich überlagert von den Pandemiebedingungen des laufenden Jahres. Wulf Danker bezeichnete in einer Einschätzung “Tennis als die ideale Sommersportart in Corona-Zeiten. Das Tennisspiel erlaube Sport in Gesellschaft mit Spaß auf Abstand”. Selbst der Punktspielbetrieb habe – trotz verspätetem Beginn und natürlich ohne Zuschauern – letztendlich reibungslos und ohne Zwischenfälle durchgeführt werden können. Nun gelte es, gesund durch den Winter zu kommen und die Sommersaison 2021 unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien gründlich zu planen.

Falko Gebhardt wertete die Saison 2019 aus und schloss sich im Übrigen dem positiven Resümee zur besonderen Punktspielsaison 2020 an und bat nochmals um produktive Mitarbeit bei der Erarbeitung der neuen TTV-Wettspielordnung. Im Sportbereich sei der Verband stets bemüht Neuerungen in Vorbereitung und Durchführung umzusetzen um das Herz des Sports, den Wettkampfbetrieb, für alle Teilnehmenden möglichst planbar zu gestalten. Hervorzuheben sei dabei der Rahmenspielplan für die Sommersaison, der allen Vereinen und Sportlern/innen vor Abgabe der Meldung eine Planungssicherheit geben soll.

Dr. Sebastian Projahn konnte ein überaus positives Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 vorstellen, in dem ein Überschuss erwirtschaftet werden konnte. Er hob eine dem Kadertraining des TTV gewidmete Großspende von 10.000 € und die bereits im ersten Jahr festgestellte Energiekosteneinsparung durch die im Landesleistungszentrum (LLZ) neu installierte LED-Anlage in Höhe von fast 5.000 € hervor. Mit Hilfe der Großspende und einer Eigenbeteiligung des Verbandes konnte ein neuer Athletikbereich im LLZ Weimar gebaut und eingerichtet werden. Im Frühjahr 2020 sei die neue Homepage des TTV relauncht worden.

Nachdem das Präsidium auf Empfehlung der Kassenprüfer entlastet worden war, leitete eine Wahlkommission unter Leitung von Wolfgang Theml die notwendigen Wahlen. Die anwesenden Vertreter der TTV-Mitgliedsvereine sprachen dem dreiköpfigen Präsidium ihr Vertrauen aus, den TTV auch in den kommenden drei Jahren zu führen. Präsident Wulf Danker, Falko Gebhardt als 1. Vizepräsident und Vizepräsident Dr. Sebastian Projahn wurden jeweils einstimmig ohne Gegenstimme gewählt und treten nun ihre dritte Amtszeit an.

Ebenfalls einstimmig im Amt bestätigt wurden die beiden Kassenprüfer Cora Zöllner und Martin Luther.

Dr. Torsten Meisel (Erfurt TC RW) wurde als Vorsitzender der Rechtskommission wiedergewählt. Neu gewählt wurden als Beisitzer der Rechtskommission Uwe Gebhardt (TC Sonneberg) und Martin Feustel (TC Weimar 1912). Alle drei Vertreter wurden ebenso ohne Gegenstimme ins Amt gewählt. Der Präsident dankte im Anschluss den ausgeschiedenen und langjährig in der Rechtskommission tätigen Sportfreunden Stammer und Hölzel.

Die TTV-Wettspielordnung wurde sodann mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass jedes Wettspiel, unabhängig ob Einzel oder Doppel, zukünftig wieder mit einem Matchpunkt zu werten ist. Der TTV folgt damit in seinem Regelwerk der Vorgabe des DTB, der dies so bereits auf seiner Mitgliederversammlung 2018 mit Wirkung spätestens ab dem 01.10.2020 beschlossen hatte. Auf Grund der Verschiebung des Verbandstages vom März auf den Oktober konnte diese Anpassung des Regelwerkes erst jetzt umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Verbandstag sind dem Verbandstagsheft zu entnehmen, das in Kürze auf der Homepage des TTV unter “Vereinsservice – Downloads” einsehbar sein wird.