Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Notbremse“, tritt nun am heutigen Tag in Kraft. Jedes Bundesland muss diese verpflichtend ziehen, wenn dort in einer Region die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf mehr als 100 steigt. Mit den neuen Regelungen § 28 b und c IfSG werden nun bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen definiert, um das Infektionsgeschehen zügig einzudämmen. Eine kurze Übersicht über die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wird aus der Darstellung der Bundesregierung und aus den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums ersichtlich. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 30.06.2021.
Für den Tennissport bedeutet das bei einer drei Tage anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100, dass die Ausübung zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Das Doppel ist im Freizeitbereich somit nur mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten können für den Individualsport geöffnet bleiben. Wettkampfbetrieb ist im Freizeitbereich nicht zulässig. Im Bereich des Trainings- und Wettkampfbetriebs von Berufs- und Leistungssportlern gibt es Ausnahmen unter Einschränkungen.
Bleibt die Inzidenz 5 Tage stabil unter 100, greift ab dem übernächsten Tag wieder die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, die am 22.04.2021 verlängert wurde und bis zum 09.05.2021 gilt.
Eine weitere wichtig Anmerkung: Wenn die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung härtere Regeln vorsieht als das Bundesgesetz, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich (vgl. auch Pressemitteilung des Landessportbundes Thüringen e.V.).
Beispiel: Das Bundesgesetz unterscheidet bei der Zulassung der „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ nicht zwischen draußen und drinnen (Halle). Die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung lässt jedoch keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich.
Zusammenfassung:
Der Schwellenwert für das Inkrafttreten der bundesgesetzlichen sogenannten “Notbremse” ist
a) eine 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner
b) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Eisenach, Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl), d.h. es wird nicht abgestellt auf eine Landesinzidenz.
1.) Da es keinen Landkreis/keine kreisfreie Stadt mit einer Inzidenz unter 100 derzeit in ganz Thüringen gibt, gilt derzeit überall das Bundesgesetz:
- Einzel: JA
- Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
- Die Landeskader dürfen trainieren.
2.) Sinkt in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz unter 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen, so treten an die Stelle der bundesgesetzlichen Regeln die Regeln der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:
- Einzel: JA
- Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
- Zu beachten sind die Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.
3.) Sollte die Inzidenz dann doch wieder an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner im Landkreis/der kreisfreien Stadt steigen, gelten wieder die bundesgesetzlichen Regeln – siehe zu 1.).
Bleibt nun, alles dafür zu tun, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, um bald den regulären Sportbetrieb wieder aufnehmen zu können.
Eine Übersicht über die Inzidenz der COVID-19-Fälle in den deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich über das Dashboard des RKI.
Weitere Auswirkungen auf den Sportbetrieb im TTV, z.B. Entscheidungen zur Durchführbarkeit der Punktspiele, werden zeitnah bzw. zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.
Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.
Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Osterfest. Bleiben Sie gesund!
Der Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie Status Quo der Prävention und Intervention“, kurz „Sicher im Sport“. Noch bis zum 31. August 2021 läuft dazu eine Befragung. Im Rahmen dieser Online-Studie werden alle Thüringer Vereine und speziell deren Mitglieder ab 16 Jahre sowie Funktionäre befragt.
Die Umsetzung erfolgt durch das Universitätsklinikum Ulm. Insgesamt zehn Landessportbünde beteiligen sich finanziell und inhaltlich an dem Projekt. Die anonymisierten Forschungsergebnisse sollen mithelfen, die künftige Präventionsarbeit im organisierten Sport gemeinsam weiterentwickeln zu können. Daher ruft der LSB Thüringen seine Vereine auf, den Zugang zu der Online-Befragung an ihre Mitglieder ab 16 Jahre weiter zu verteilen.
Konkret geht es um drei wesentliche Punkte: Wie häufig kommen sexualisierte Belästigungen und Übergriffe im Sport vor – in welchen Sportarten und eher in großen oder kleineren Vereinen? Wie gehen Vereine und Verbände mit Fällen und Verdachtsfällen um? Was lässt sich bei der Prävention sowie Aufarbeitung verbessern?
„Das Thema Kinderschutz ist uns und unseren Mitgliedsorganisationen sehr wichtig, um Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für ihr Aufwachsen und ihre Lernerfahrung im organisierten Sport zu bieten. Mit den Erkenntnissen aus der Studie wollen wir in Zukunft sowohl die pädagogische Arbeit in Vereinen und Verbänden, als auch die Strukturen so zu gestalten, dass wir gemeinsam Sportorganisationen als verlässliche und sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestalten können“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel den Hintergrund der Beteiligung Thüringens.
Sexuelle Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Im Sport sind zahlreiche Kinder und Jugendliche Mitglieder. Daher kann man davon ausgehen, dass in Sportvereinen das hochsensible Thema ebenfalls eine Rolle spielt – auch im Breitensport.
Auch in Thüringen gab es bereits entsprechende Fälle von sexualisierter Gewalt und körperlichen Übergriffen. Aussagekräftige Erkenntnisse zu Häufigkeit und Formen im vereinsorgansierten Breitensport mit seinen Risikofaktoren wie Abhängigkeiten, Körperlichkeiten, engen Bindungen und Machtverhältnissen fehlen bisher, diese Forschungslücke soll nun geschlossen werden, um gezielte Maßnahmen umsetzen zu können.
Vereine können den Zugang zur Studie – Link sowie QR-Code – gerne in ihren Medien einbinden! Beides ist im Dokument zur Studie zu finden.
Ansprechpartner:
Steffen Sindulka
Kinderschutzbeauftragter im Thüringer Sport
Tel: 0361 34054-46
Mail: s.sindulka@lsb-thueringen.de
DOKUMENT ZUR STUDIE
Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.03.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.
Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.
In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Präsidium des Thüringer Tennis-Verbandes e.V. (TTV) hat angesichts der Corona-Infektionslage und der derzeitig in Thüringen bestehenden Inzidenzen beschlossen, den 31. Verbandstag 2021 terminlich zu verlegen. Der 31. Verbandstag 2021 wird vom 24.04.2021 auf den 20.06.2021 verlegt und soll im Weimarer Landesleistungszentrum des TTV stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TTV-Geschäftsstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
die endgültigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 sind erfolgt und können nachfolgend von Ihnen eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Spielleiter oder die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TTV-Geschäftsstelle