Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Dienstag, 26.01.2021 | Allgemein, Sport, Verband Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen,… Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.
Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.
In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).
* Verordnung:
Gemäß der
„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen
§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport
gilt:
(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.
(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind
- der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
- der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
- der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
- der Trainings- und Wettkampfbetrieb von
a) Profisportvereinen,
b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).
(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.
fortgeltend durch die
„Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 25. Janaur 2021″, derzeit gültig bis zum 14.02.2021.
Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Montag, 11.01.2021 | Allgemein, Sport, Verband Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen,… Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.
Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.
In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost).
* Verordnung:
Gemäß der
„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen
§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport
gilt:
(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.
(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind
- der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
- der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
- der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
- der Trainings- und Wettkampfbetrieb von
a) Profisportvereinen,
b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).
(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.
fortgeltend durch die
„Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021“, derzeit gültig bis zum 31.01.2021.“
Ranglisten- und Leistungsklassenwertung werden vom 7. Dezember bis 3. Januar 2021 ausgesetzt Freitag, 04.12.2020 | Allgemein, Sport Seit Anfang November gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben für das Tennisspiel. Dies wirkt sich auch auf die deutsche Turnierlandschaft und damit auf die Ranglisten… Seit Anfang November gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben für das Tennisspiel. Dies wirkt sich auch auf die deutsche Turnierlandschaft und damit auf die Ranglisten und die Generali Leistungsklasse aus. Um eine wettbewerbsverzerrende Wertung von vereinzelt stattfindenden Turnieren zu vermeiden, hat deshalb das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes (DTB) – auf Vorschlag des Ausschusses für Ranglisten und Leistungsklassen – entschieden, die Ranglisten- und Leistungsklassenwertung für nationale Turniere im Zeitraum 7. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 auszusetzen. Damit sollen auch (bundeslandübergreifende) Turnierreisen reduziert bzw. verhindert werden, die den generell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie entgegenwirken.
Ausgenommen von dieser Entscheidung sind die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren, die vom 7. bis 13. Dezember 2020 in Biberach stattfinden, sowie internationale Turniere.
Zudem wurde vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, den Motivationszuschlag in der Generali Leistungsklasse wie im November auch im Dezember auszusetzen. Der Ergebnisauswertungszeitraum zum Ranglistenstichtag 31. Dezember 2020 wird auf 21 Monate erweitert und umfasst alle ranglistenrelevanten Ergebnisse im Zeitraum 1. April 2019 bis 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung aller in diesem Zeitraum angefallenen „Nicht Angetreten“-Wertungen (n.a.-Wertungen), die ab dem vierten n. a. zu einem Punktabzug in der Ranglistenwertung führen.
Quelle: DTB
Winterpunktspielsaison 2020/21 vorzeitig beendet Dienstag, 01.12.2020 | Allgemein, Sport, Verband Sehr geehrte Damen und Herren,wie Sie wissen, haben Bund und Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie den „Lockdown Light“ verordnungsmäßig verlängert. Am vergangenen Sonntag hat die Landesregierung bekanntgegeben, welche… Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, haben Bund und Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie den „Lockdown Light“ verordnungsmäßig verlängert. Am vergangenen Sonntag hat die Landesregierung bekanntgegeben, welche Maßnahmen in Thüringen gelten.
Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 29.11.2020 bleibt weiterhin bestehen, dass bis 20.12.2020 keine Winterpunktspiele mit Einzel- und Doppelwettspielen im Rahmen des von Verbandseite organisierten Wettspielbetriebs stattfinden können.
Das Präsidium hat daher am gestrigen Abend den Beschluss gefasst, die Winterpunktspielsaison 2020/21 vorzeitig zu beenden bzw. abzubrechen. Es gibt keine Meister aber die bereits gespielten Einzel- und Doppelmatches fließen selbstverständlich in die LK 2.0-Wertung mit ein.
Für Rückfragen steht Ihnen das Präsidium oder die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
für das Präsidium
Falko Gebhardt
1. Vizepräsident / Sportwart
+10% mehr Mitglieder in einem Jahr Dienstag, 17.11.2020 | Allgemein, Termine, Verband Bist Du neugierig, wie das funktioniert? Und willst die Mitgliederzahl in Deinem Verein erhöhen? Der TTV und Tennis-People erstellt Dir in einem kostenlosen Zoom Meeting ein Vereinskonzept für… Bist Du neugierig, wie das funktioniert?
Und willst die Mitgliederzahl in Deinem Verein erhöhen?
Der TTV und Tennis-People erstellt Dir in einem kostenlosen Zoom Meeting ein Vereinskonzept für eine positive Mitgliederentwicklung 2021.
Unser Terminvorschlag
- 01.12.20 von 18:00 – 19 Uhr
Wir befassen uns unter anderem mit den Fragen,
- Was sind die Stärken des Vereins (Personal + Konzepte), um die Mitgliederentwicklung effektiv zu beeinflussen?
- Was will der Verein in der Saison 2021 erreichen (quantitative und qualitative Ziele)?
- Welche Maßnahmen kann der Verein zur Zielerreichung ergreifen (Konzepte / Personal / Kooperationen / Budgetierung)?
- Was sind die messbaren Kriterien, damit am Ende der Saison Bilanz gezogen werden kann?
Auf dieser Basis erstellen wir Euer Vereinskonzept – und das alles komplett kostenlos!
Das Meeting wird online via Zoom stattfinden. Melde Dich per E-Mail unter Angabe von Kennwort TTV, Vorname, Nachname, Verein an unter: info@tennis-people.com. Per E-Mail senden wir Dir im Anschluss den Aktivierungslink, um an dem jeweiligen Zoom Meeting teilzunehmen. Falls der vorgeschlagene Termin nicht passen sollte, freuen wir uns über Deinen Terminvorschlag!
TENNIS MIT EINSCHRÄNKUNG MÖGLICH Montag, 02.11.2020 | Allgemein, Sport, Verband Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Thüringen! Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28.… Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,
liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,
liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Thüringen!
Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie „Lockdown Light“ getroffen. Am vergangenen Samstag hat die Landesregierung verkündet, welche Maßnahmen in Thüringen genau gelten.
Nach Veröffentlichung der Thüringer Verordnung vom 31.10.2020 steht nun fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!
Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Vielen Dank an die Verantwortlichen in der Politik, dem Landessportbund Thüringen e.V. und im Thüringer Tennis-Verband e.V. (TTV), die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Thüringen beigetragen haben! Aufgrund der strikten Kontaktbeschränkungen ist der Tennissport jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Was die Beschlüsse für den Tennissport in Thüringen vom 02. bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren:
1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
3. Winterrunde
Das Verbot von Turnieren bzw. Mannschaftsspielen betrifft auch die im November geplanten Partien in der Winterrunde 2020/21. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden im Zeitfenster Januar bis April 2021, voraussichtlich an den Wochenenden der geplanten Hallen-Landesmeisterschaften neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Anfang / Mitte Dezember 2020 da wir die aktuellen Entwicklungen abwarten müssen.
4. Turniere
Alle Turniere im TTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Thüringer Hallenlandesmeisterschaften 2021 finden nicht statt.
5. Landesleistungszentrum geöffnet – Private Platzbuchungen unter Einschränkungen möglich
Das Landesleistungszentrum mit seinen drei Hallenplätzen bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Bestehende Abo-Stunden als auch private Platzbuchungen sind aber lediglich für Einzel, also Partien nur zu zweit unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften im LLZ möglich! Ebenfalls sind die Duschen sowie die Umkleidekabinen während des Lockdowns geschlossen. Es gilt der Grundsatz – „Ankommen, Spielen, Gehen“. Im Interesse aller Tennisspieler in Thüringen bitte ich Sie sich an diese strengen Regeln zu halten, damit wir dem Tennissport wenigstens in Form von Einzel nachgehen können.
6. Talentförderung und Leistungssport/Kadertraining
Das Kadertraing des TTV ruht im November.
Mir, meinen Kollegen im TTV-Präsidium und in der TTV-Geschäftsstelle ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist.
Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Thüringen. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen – bleiben Sie gesund!
Ihr Wulf Danker
Präsident des Thüringer Tennis-Verbandes e.V.
PS: Bitte beachten Sie, dass weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.
