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Veröffentlichung der vorläufigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 Donnerstag, 18.02.2021  | Allgemein, Sport Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie informieren, dass die vorläufigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 veröffentlicht wurden und ab sofort unter ttv.liga.nu einsehbar sind. Für die…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass die vorläufigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 veröffentlicht wurden und ab sofort unter ttv.liga.nu einsehbar sind.

Für die 9. Kalenderwoche ist die Veröffentlichung der endgültigen Spielansetzungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre TTV-Geschäftsstelle

Veröffentlichung der endgültigen Staffeleinteilungen der Sommerpunktspielsaison 2021 Freitag, 12.02.2021  | Allgemein, Sport Sehr geehrte Damen und Herren,wir möchten Sie informieren, dass die endgültigen Staffeleinteilungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 veröffentlicht wurden und ab sofort unter ttv.liga.nu einsehbar sind.Mit freundlichen GrüßenIhre TTV-Geschäftsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass die endgültigen Staffeleinteilungen für die Sommerpunktspielsaison 2021 veröffentlicht wurden und ab sofort unter ttv.liga.nu einsehbar sind.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre TTV-Geschäftsstelle

Veröffentlichung der vorläufigen Staffeleinteilungen der Sommersaison 2021 und Hinweise zu Sperrterminen Montag, 01.02.2021  | Allgemein, Sport, Verband Sehr geehrte Damen und Herren, die vorläufigen Staffeleinteilungen für die Sommersaison 2021 sind erfolgt und können unter ttv.liga.nu eingesehen werden. Wir bitten Sie die vorläufigen Staffeleinteilungen in Ihrem…

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vorläufigen Staffeleinteilungen für die Sommersaison 2021 sind erfolgt und können unter ttv.liga.nu eingesehen werden.

Wir bitten Sie die vorläufigen Staffeleinteilungen in Ihrem Sinne bis zum 09.02.2021 zu prüfen und bei Fragen dazu sich ggf. an die zuständigen Spielleiter oder die Geschäftsstelle zu wenden.

Die Veröffentlichung der endgültigen Staffeleinteilungen erfolgt in der 6. Kalenderwoche auf ttv.liga.nu.

Ebenfalls bis zum 09.02.2021 möchten wir Ihnen auch noch Gelegenheit geben eventuelle Sperrtermine für die Punktspielsaison 2021 an die Geschäftsstelle per E-Mail (info@ttv-tennis.de) zu senden. Bereits mit Abgabe zur Mannschaftsmeldung mitgeteilte Sperrtermine sind erfasst und müssen nicht noch einmal gesondert zugesendet werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Spielleiter und die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre TTV-Geschäftsstelle

Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Dienstag, 26.01.2021  | Allgemein, Sport, Verband Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen,…

Tennisspielen ist derzeit bis zum 14.02.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, “die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen”.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

“Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020” und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

“Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 25. Janaur 2021″, derzeit gültig bis zum 14.02.2021.

Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Montag, 11.01.2021  | Allgemein, Sport, Verband Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen,…

Tennisspielen ist derzeit bis zum 31.01.2021 nur unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

Eine Ausnahme gilt nur für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Spieler/innen, die einer Mannschaft angehören, „die im Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich teilnehmen“.

In Thüringen gilt dies nur für die Damenmannschaft des Erfurter Tennisclubs Rot-Weiß e.V. und die Herrenmannschaft des Tennisclubs Ruhla 92 e.V. (jeweils Regionalliga Süd-Ost). 

* Verordnung:

Gemäß der 

„Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020“ und dessen

§ 11 Freizeitsport, organisierter Sportbetrieb, Leistung- und Profisport

gilt:

(1) Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.

(2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

  1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
  2. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen,
  3. der Trainingsbetrieb von Schülern an den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes sowie
  4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von

    a) Profisportvereinen,

    b) olympischen und paralympischen Kaderathleten (Athleten eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Nachwuchskaders 1, Nachwuchskaders 2 und des Spitzenkaders des Deutschen Behindertensportverbandes).

(3) Abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sind Profisportvereine im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 Buchst. a Vereine im Sinne des Vereinsrechts und aus Sportvereinen ausgegliederte Profi- oder Semiprofisportabteilungen, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind, und die am Lizenzspielbetrieb der 1. bis 3. Liga in einer Spielsportart im professionellen und semiprofessionellen Bereich oder am Spielbetrieb der 4. Liga im Männerfußball teilnehmen.

fortgeltend durch die

„Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021“, derzeit gültig bis zum 31.01.2021.“

Ranglisten- und Leistungsklassenwertung werden vom 7. Dezember bis 3. Januar 2021 ausgesetzt Freitag, 04.12.2020  | Allgemein, Sport Seit Anfang November gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben für das Tennisspiel. Dies wirkt sich auch auf die deutsche Turnierlandschaft und damit auf die Ranglisten…

Seit Anfang November gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben für das Tennisspiel. Dies wirkt sich auch auf die deutsche Turnierlandschaft und damit auf die Ranglisten und die Generali Leistungsklasse aus. Um eine wettbewerbsverzerrende Wertung von vereinzelt stattfindenden Turnieren zu vermeiden, hat deshalb das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes (DTB) – auf Vorschlag des Ausschusses für Ranglisten und Leistungsklassen – entschieden, die Ranglisten- und Leistungsklassenwertung für nationale Turniere im Zeitraum 7. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 auszusetzen. Damit sollen auch (bundeslandübergreifende) Turnierreisen reduziert bzw. verhindert werden, die den generell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie entgegenwirken.

Ausgenommen von dieser Entscheidung sind die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren, die vom 7. bis 13. Dezember 2020 in Biberach stattfinden, sowie internationale Turniere.

Zudem wurde vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, den Motivationszuschlag in der Generali Leistungsklasse wie im November auch im Dezember auszusetzen. Der Ergebnisauswertungszeitraum zum Ranglistenstichtag 31. Dezember 2020 wird auf 21 Monate erweitert und umfasst alle ranglistenrelevanten Ergebnisse im Zeitraum 1. April 2019 bis 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung aller in diesem Zeitraum angefallenen „Nicht Angetreten“-Wertungen (n.a.-Wertungen), die ab dem vierten n. a. zu einem Punktabzug in der Ranglistenwertung führen.

Quelle: DTB