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LSB | Wiederaufnahme Sportbetrieb: Was gilt aktuell in Thüringen und wie ist die Perspektive Samstag, 09.05.2020  | Sport, Termine, Verband Sehr geerhte Damen und Herren, zum Wochenende möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen vom Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) zur aktuell geltenden Rechtslage und zur Perspektive des Sporttreibens…

Sehr geerhte Damen und Herren,

zum Wochenende möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen vom Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) zur aktuell geltenden Rechtslage und zur Perspektive des Sporttreibens in Thüringen voraussichtlich ab der kommenden Woche geben.

Was gilt aktuell in Thüringen?

Seit dem 4. Mai gilt die 2. Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 2. Mai. Hier ist geregelt, dass Vereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote sowie Sportanlagen weiterhin grundsätzlich geschlossen sind. Möglich ist Individualsport zu Freizeit- und Trainingszwecken unter freiem Himmel, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten sind. Die Ausübung des Individualsports bezieht sich auf die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage der Öffnung ausdrücklich zustimmt. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung, die weitergehende Öffnungen vorsieht, können bei Verstößen nach wie vor empfindliche Bußgelder verhängt werden!

Perspektive der weiteren Öffnung vermutlich im Laufe der kommenden Woche

Der Sport wartet auf die neue Verordnung zur Umsetzung der von der Thüringer Landesregierung am 6. Mai beschlossenen Maßnahmen. Mit der neuen Verordnung wird im Verlauf der kommenden Woche zu rechnen sein. Die Verantwortung wird dann bei den Kommunen und Landkreisen liegen, schrittweise und mit Augenmaß dann wieder Einrichtungen auch im Sportbereich selbst zu öffnen bzw. die Öffnung vereinseigener Anlagen zuzulassen. Damit sind zumindest die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um auch in Sportstätten wieder in den Trainingsbetrieb einzusteigen.

Hygienekonzepte und -maßnahmen als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Sport- bzw. Trainingsbetriebes ist, dass die strengen Abstandsregeln und Hygienevorschriften weiterhin eingehalten werden. Für die Nutzung der Sportanlagen werden Hygienekonzepte zu erstellen sein. Vor allem bei vereinseigenen Sportanlagen liegt die Erstellung und Umsetzung im Verantwortungsbereich des jeweiligen Sportvereins. Aber auch bei der Nutzung öffentlicher Sportanlagen müssen sich die Sportvereine mit der konkreten Trainingssituation beschäftigen und sich mit dem Träger der Anlage zu den vor Ort geltenden Bedingungen abstimmen.

Für die Aufnahmen des Trainingsbetriebes in den jeweiligen Sportarten haben die Spitzenverbände bereits im Verlauf der letzten Wochen sportartspezifische Rahmenkonzepte in enger Abstimmung mit dem DOSB erarbeitet, die die Vereine entsprechen der von ihnen betriebenen Sportarten dringend berücksichtigen sollten.

Link zur Homepage des DOSB mit den Konzepten der Spitzenverbände:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln

Ein erster allgemeiner Handlungsleitfaden für Sportvereine wurde von der VBG bereitgestellt. Dieser kann neben den sportartspezifischen Fragen als Grundlage dienen, um sich mit den wesentlichen Problemen im Hinblick auf die Anlagennutzung sowie die Trainingsgestaltung auseinanderzusetzen. Der LSB wird dazu weitere Hilfestellung geben und bis zum Wochenbeginn entsprechende Handlungsempfehlungen und Checklisten als Muster erarbeiten.

Ausführliche Hinweise und weiterführende Links auf der LSB-Homepage sowie im Thüringen Sport

Aktuelle Informationen dazu sowie zu rechtlichen Fragen, finanziellen Soforthilfen etc. gibt es sehr umfangreich unter: https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

In der heute erschienenen aktuellen Ausgabe des „Thüringen Sport“ haben hat der LSB ebenfalls einige Aspekte noch einmal ausführlicher dargestellt. Der LSB hofft trotz der Dynamik der Pandemie-Situation ein interessantes Heft mit nützlichen Hinweisen erstellt zu haben.

Der LSB möchte es trotz aller spürbaren Freude und zum Teil sogar Euphorie nicht versäumen, um einen sehr bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den sich abzeichnenden Trainings- und Sportmöglichkeiten zu bitten. In den letzten Wochen haben wir alle gemerkt, wie sehr uns das Sporttreiben in Gemeinschaft gefehlt hat. Wenn wir dieses nicht wieder riskieren wollen, dann sollten sich alle Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden ihrer Verantwortung bewusst sein und ihr Handeln danach ausrichten.

Quelle: LSB

KOMMEN – SPIELEN – GEHEN Montag, 04.05.2020  | Sport, Termine, Verband Ab heute, dem 04.05.2020 ist die (eingeschränkte) Möglichkeit zur Nutzung unserer Tennisanlagen in Thüringen grundsätzlich wieder möglich!! Die Landesregierung hat folgende Regelungen erlassen und Hinweise erteilt: vgl. https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/…

Ab heute, dem 04.05.2020 ist die (eingeschränkte) Möglichkeit zur Nutzung unserer Tennisanlagen in Thüringen grundsätzlich wieder möglich!!

Die Landesregierung hat folgende Regelungen erlassen und Hinweise erteilt:

vgl. https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

vgl. https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/aenderungen-der-coronavirus-verordnung-treten-am-montag-in-kraft

Bevor Sie sich aber wieder in das Tennisvergnügen stürzen, bitten wir folgende Empfehlungen anzunehmen:

1. Der Träger der Sportanlage (in der Regel der Vereinsvorstand) muss vor Aufnahme des Spiel – und Trainingsbetriebes seine Zustimmung zur Anlagennutzung erklären.

2. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Anlagen-/Platzöffnung dient nur und ausschließlich der Nutzung “für den Individualsport unter freiem Himmel” und schließt den Publikumsverkehr im Übrigen aus. Das bislang gekannte Clubleben und den bislang geübten Umgang wird es daher bis auf Weiteres nicht geben.

3. Jeder Verein, der sich zur Öffnung seiner Anlage entschließt, wird seinen Mitgliedern einen Maßnahmenkatalog (ein Schutz-Konzept) mit Verhaltensregeln und Sicherheitshinweisen unterbreiten.

Zu Ihrer Information geben wir Ihnen die Schreiben des TTV an seine Mitgliedsvereine vom 01. und 03.05.2020 zur Kenntnis.

Schreiben an die TTV-Mitgliedsvereine am 01.05.2020

Schreiben an die TTV-Mitgliedsvereine am 03.05.2020

Die dort den Vereinsvorständen dargelegten Empfehlungen sind weitreichend und stellen die Vereinsvorstände vor erhebliche organisatorische Aufgaben. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Vorstände nur ehrenamtlich für Sie tätig sind und nicht über Spezialwissen in gesundheitsrechtlichen Angelegenheiten verfügen. Bitte erleichtern Sie Ihren Vorständen die Arbeit, indem Sie mit Verständnis und diszipliniert die vor Ort verkündeten Verhaltensregeln und Maßnahmen nicht nur akzeptieren, sondern diese unterstützend umzusetzen helfen!

Sie setzen damit ein Zeichen der Solidarität gegenüber Ihrem Vorstand und den übrigen Mitgliedern, weil Sie durch Einhaltung der Regeln eine erneute behördliche Schließung der Anlage verhindern.
Ebenso können u.a. wir Tennisspieler als Freiluftsportler, die nun zuerst in den Genuss der Öffnung des Sportes in Thüringen kommen, der Politik zeigen, dass wir Sportler verantwortungsbewusst  die Umgangs- und Hygieneregeln einhalten und deshalb in einem nächsten Schritt hoffentlich bald auch andere Sportarten freigegeben werden!

Das Doppelspiel, der gewohnte Plausch nach dem Spiel in der Gaststätte – vieles wird noch nicht wieder möglich sein.

Meine Bitte: genießen Sie den gereichten kleinen Finger und greifen Sie nicht gleich nach der ganzen Hand. 

Folgen Sie dem Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen (nur zu zweit) + Platzpflege – Anlage verlassen!!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Vergnügen und Spass beim Tennisspiel und bleiben Sie gesund!

Für das Präsidium des TTV e.V.

W. Danker

Präsident