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Weitere Öffnungsschritte für den Thüringer Tennissport Mittwoch, 02.06.2021  | Allgemein, Sport, Verband Die gestern neu veröffentlichte Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht weitere Öffnungsschritte für den Tennissport. Diese Öffnungsschritte sind an die jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen in Landkreisen…

Die gestern neu veröffentlichte Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht weitere Öffnungsschritte für den Tennissport. Diese Öffnungsschritte sind an die jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen in Landkreisen und kreisfreien Städten geknüpft.

Dieser Mitteilung unten angefügt finden Sie die wichtigsten Regelungen des Stufenplans für die Ausübung des Tennissports unter freiem Himmel. Für weiterführende Regelungen und Öffnungsschritte für den Tennissport in der Halle verweisen wir zum Selbststudium auf Paragraph 35 der Thüringer Verordnung, den Sie ebenfalls unten angefügt nachlesen können.

Auf Grundlage der neuen Thüringer Verordnung fahren wir mit der Planung zum Start der Punktspielsaison Sommer 2021 fort. Hierzu erfolgen in Kürze weitere Informationen.

Abschließend möchten wir Ihnen die Informationsseite des Landessportbundes Thüringen e.V. empfehlen: Coronavirus – Informationen für Sportvereine und Verbände. Auf dieser Seite erhalten Sie die aktuellen Informationen darüber, was für den Thüringer Sportbetrieb gemäß der neuen Thüringer Verordnung gilt – im Besonderen möchten wir auf die FAQs hinweisen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Stufenplan für die Ausübung des Tennissports unter freiem Himmel

Paragraph 35 der aktuellen Thüringer Verordnung

LSB Thüringen erwartet Öffnungsschritte für die Sportvereine Freitag, 28.05.2021  | Allgemein, Sport, Verband Pressemitteilung vom 28.05.2021Der Landessportbund Thüringen (LSB) blickt vorsichtig optimistisch auf die Verordnungslage, die ab Anfang Juni in Thüringen gelten soll. Demnach sind aufgrund der zuletzt schnell sinkenden Inzidenzwerte…

Pressemitteilung vom 28.05.2021

Der Landessportbund Thüringen (LSB) blickt vorsichtig optimistisch auf die Verordnungslage, die ab Anfang Juni in Thüringen gelten soll. Demnach sind aufgrund der zuletzt schnell sinkenden Inzidenzwerte auch für die meisten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat erste Öffnungsschritte zu erwarten. „Wir wissen aus Gesprächen mit dem Sportministerium und der Thüringer Politik, dass sie sich intensiv mit der Öffnung des Sportbetriebes für alle Altersklassen beginnend mit dem Sport im Freien und dann schrittweise auch in geschlossenen Sportstätten beschäftigt. Dies ist ein wichtiges Zeichen, nachdem der organisierte Vereinssport im Freistaat mehr als sieben Monate nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Präsenzform durchführbar war“, freut sich LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel und hofft auf weitere Lockerungen auch für den Indoor-Sport. Der LSB hatte sich vehement in die Gespräche zu den Öffnungsschritten eingebracht, konkrete Vorschläge in einem Positionspapier erarbeitet und diese dem Sportministerium übermittelt.

Noch wird am konkreten Verordnungstext gearbeitet, so dass erst nach der Veröffentlichung die konkreten Details bekannt sein werden. Klar scheint, dass der Outdoor-Sport bei einem Inzidenzwert unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen je Landkreis oder kreisfreie Stadt für Gruppen mit bis zu 20 Personen unabhängig des Alters der Personen erlaubt wird. Ab einer regionalen Inzidenz unter 50 soll auch Indoor-Sport mit Testpflicht erlaubt werden. Bei regionalen Inzidenzen unter 35 fallen Beschränkungen für Indoor- und Outdoor-Sport weg. Bei einer regionalen Inzidenz über 100 greift weiterhin die Bundesnotbremse bis Ende Juni, die den kontaktlosen Sport für Gruppen von bis zu fünf Personen unter 14 Jahren mit einem negativen Schnelltest der Anleitungspersonen möglich macht.

Die neue Verordnung soll zunächst bis Ende Juni gelten. Sobald diese Anfang Juni veröffentlicht wird, wird der LSB über konkrete Inhalte informieren und die FAQs anpassen.

SOMMPUNKTSPIELSAISON AUSGESETZT Donnerstag, 29.04.2021  | Allgemein, Sport, Verband Wichtige Informationen zur Sommerpunktspielsaison 2021 Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 23.04.2021 („Vorteil Tennis“ – Trotz „Notbremse“ Einzel weiterhin erlaubt), mit der wir bereits über die Regelungen des…

Wichtige Informationen zur Sommerpunktspielsaison 2021

Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 23.04.2021 („Vorteil Tennis“ – Trotz „Notbremse“ Einzel weiterhin erlaubt), mit der wir bereits über die Regelungen des am 23.04.2021 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes informierten, möchten wir hier die Auswirkungen auf den Spielbetrieb in dieser Sommersaison darstellen.

Da nicht zu erwarten ist, dass in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten vor dem 30.06.2020 die Inzidenz unter 100/100.000 Einwohnern sinkt, hat das Präsidium des TTV entschieden, alle Spielansetzungen der bereits vollumfänglich geplanten Sommerpunktspielsaison abzusetzen.

Der am 13.05.2021 geplante Start der Sommerpunktspielsaison im TTV kann somit nicht stattfinden.

Trotz der unklaren Aussichten zur zukünftigen pandemischen Entwicklung in Thüringen und ganz Deutschland, möchte das Präsidium des TTV Ihnen aber, ähnlich wie im vergangenen Jahr, eine Perspektive zu einem vielleicht möglichen Mannschaftswettspielbetrieb, mit frühestem Start im Juli, geben.
 
Der Beginn des Mannschaftswettspielbetriebs Sommer 2021 ist – sofern möglich – für den 10.07.2021 vorgesehen. Es gilt hierbei aber die weiteren Entwicklungen der Gesetzes- und Verordnungsgebung für die Zeit ab dem 01.07.2021 abzuwarten. Die Aufnahme des Mannschaftswettspielbetriebs ist in erster Linie davon abhängig, ob dieser im Rahmen der dann geltenden Verordnungen erlaubt sein wird.

Sollte nach dem 01.07.2021 kein Mannschaftswettspielbetrieb erlaubt sein, wird dieser für den Sommer 2021 gänzlich abgesagt.

Aber: in der Hoffnung, dass Lockerungen ab Juli einen Saisonstart am 10.07.2021 erlauben, planen wir diesen unter folgenden Rahmenbedingungen:

Wie im vergangenen Jahr räumen wir unseren Mitgliedsvereinen bis zum 06.06.2021 die Möglichkeit ein, gemeldete Mannschaften vom Mannschaftswettspielbetrieb schadfrei zurückzuziehen. Etwaige Bußgelder werden dementsprechend und selbstverständlich nicht erhoben.

Nach Ablauf des 06.06.2021 werden wir die Staffeleinteilungen entsprechend der Rückmeldungen aus den Mitgliedsvereinen überarbeiten sowie die Spielansetzungen neu erstellen. Folgende Termine sind für die jeweilige Veröffentlichung vorgesehen:

Veröffentlichung vorläufige Staffeleinteilungen: bis zum 13.06.2021
Veröffentlichung endgültige Staffeleinteilungen: bis zum 20.06.2021
Veröffentlichung vorläufige Spielansetzungen: bis zum 27.06.2021
Veröffentlichung endgültige Spielansetzungen: bis zum 04.07.2021

Zudem möchten wir Ihnen noch folgende Informationen mit auf den Weg geben, die unter Umständen bei den von den Mitgliedsvereinen zu treffenden Entscheidungen von Bedeutung sind:

Absteiger wird es auch in dieser Saison nicht geben – auch nicht bei einem Rückzug der Mannschaft bis zum 06.06.2021. Etwaige Aufsteiger werden berücksichtigt, dies aber nur dann, wenn die Staffelstärke der übergeordneten Liga von der Kapazität her einen Aufsteiger aufnehmen kann.

Bezüglich der Neu-Terminierungen ist mitzuteilen, dass auch Mannschaftswettspiele aller Altersklassen und Ligen in den Sommerferien angesetzt werden müssen. Anders ließe sich nach derzeitigem Stand eine Terminplanung nicht realisieren. Diesbezüglich ist jedoch bereits jetzt schon mitzuteilen, dass wir – nach vorheriger Abstimmung – auch kurzfristigen Verlegungen entgegen den sonst geltenden Bestimmungen unserer Wettspielordnung zustimmen, sofern beide Mannschaften eine Einigung erzielen.

Sollte ab 01.07.2021 ein Mannschaftswettspielbetrieb nur ohne Austragung der Doppel möglich sein, so hat sich das Präsidium des TTV dazu entschieden, auch in diesem Falle die Mannschaftswettspiele durchzuführen. Es würden dann in einem Mannschaftswettspiel lediglich die zwei oder vier Einzel ausgetragen werden. Diese Regelung würde dann über die gesamte Saison hinweg bestehen bleiben, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Austragung der Doppel wieder möglich wäre. Das Aufstiegsrecht würde in diesem Falle komplett außer Kraft treten.

Wir bitten Sie im Besonderen darum in Ihre Überlegungen zusammen mit Ihrem Mitgliedsverein zum möglichen Rückzug einer Mannschaft die getroffenen Regelungen zur eventuellen Austragung der Mannschaftswettspiele ohne Doppel einzubeziehen.

Die vor dem 30.06.2021 geplanten Thüringer Landesmeisterschaften (U12, U14, U18, Damen & Herren) werden zu noch festzulegenden neuen Terminen später im Jahr nachgeholt. Der Termin der Thüringer Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren bleibt vorerst bestehen.

Abschließend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen zum Infektionsschutz Wettspielbetrieb jeglicher Art untersagen. Diese Regelung betrifft neben dem Mannschaftswettspielbetrieb auch jegliche LK-Turniere und DTB-Ranglistenturniere. Ausnahmen gelten lediglich für Berufssportler.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • geplanter Start der Sommerpunktspielsaison im TTV ab 13.05.2021 ist aufgrund der „Bundesnotbremse“ derzeit nicht möglich
  • TTV gibt Perspektive zum Mannschaftswettspielbetrieb trotz unsicherer Gesamtlage
  • frühestmöglicher Beginn 10.07.2021, ABHÄNGIG von Entwicklungen der Gesetzes- und Verordnungsgebung für die Zeit ab dem 01.07.2021 
  • Sollte ab 01.07.2021 ein Mannschaftswettspielbetrieb nur ohne Austragung der Doppel möglich sein, finden Mannschaftswettspiele in veränderter Form statt
  • Mannschaften können schadfrei (keine Bußgelder) bis 06.06.2021 abgemeldet werden
  • keine Absteiger in der Sommerpunktspielsaison 2021, auch nicht bei Rückzug von Mannschaften 
  • etwaige Neu-Terminierung in den Sommerferien geplant
  • Verlegung aller vor dem 30.06.2021 geplanten Thüringer Landesmeisterschaften (U12, U14, U18, Damen & Herren) 
  • Termin der Thüringer Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren bleibt vorerst bestehen
  • bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen zum Infektionsschutz untersagen Wettspielbetrieb jeglicher Art, insbesondere auch LK-Turniere und DTB-Ranglistenturniere können nicht veranstaltet werden

Wie immer gilt – der vorstehend skizzierte Rahmen und die dabei genannten Daten finden ihre Grundlage in dem aktuell vorhandenen Informationsstand. Wir bitten daher um Verständnis, dass Änderungen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit möglich sind.

Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!

„VORTEIL TENNIS“ – TROTZ „NOTBREMSE“ EINZEL WEITERHIN ERLAUBT Freitag, 23.04.2021  | Allgemein, Sport, Verband Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Notbremse“, tritt nun am heutigen Tag in Kraft. Jedes Bundesland muss diese verpflichtend ziehen, wenn dort in einer Region die Zahl der…

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Notbremse“, tritt nun am heutigen Tag in Kraft. Jedes Bundesland muss diese verpflichtend ziehen, wenn dort in einer Region die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf mehr als 100 steigt. Mit den neuen Regelungen § 28 b und c IfSG werden nun bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen definiert, um das Infektionsgeschehen zügig einzudämmen. Eine kurze Übersicht über die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wird aus der Darstellung der Bundesregierung und aus den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums ersichtlich. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 30.06.2021.
 
Für den Tennissport bedeutet das bei einer drei Tage anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100, dass die Ausübung zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Das Doppel ist im Freizeitbereich somit nur mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten können für den Individualsport geöffnet bleiben. Wettkampfbetrieb ist im Freizeitbereich nicht zulässig. Im Bereich des Trainings- und Wettkampfbetriebs von Berufs- und Leistungssportlern gibt es Ausnahmen unter Einschränkungen.
 
Bleibt die Inzidenz 5 Tage stabil unter 100, greift ab dem übernächsten Tag wieder die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, die am 22.04.2021 verlängert wurde und bis zum 09.05.2021 gilt.
 
Eine weitere wichtig Anmerkung: Wenn die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung härtere Regeln vorsieht als das Bundesgesetz, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich (vgl. auch Pressemitteilung des Landessportbundes Thüringen e.V.).
 
Beispiel: Das Bundesgesetz unterscheidet bei der Zulassung der „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ nicht zwischen draußen und drinnen (Halle). Die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung lässt jedoch keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich.
 
Zusammenfassung:
 
Der Schwellenwert für das Inkrafttreten der bundesgesetzlichen sogenannten “Notbremse” ist
a) eine 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner
b) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Eisenach, Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl), d.h. es wird nicht abgestellt auf eine Landesinzidenz.

1.) Da es keinen Landkreis/keine kreisfreie Stadt mit einer Inzidenz unter 100 derzeit in ganz Thüringen gibt, gilt derzeit überall das Bundesgesetz:

  • Einzel: JA
  • Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
  • Die Landeskader dürfen trainieren.

2.) Sinkt in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz unter 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen, so treten an die Stelle der bundesgesetzlichen Regeln die Regeln der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

  • Einzel: JA
  • Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
  • Zu beachten sind die Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

3.) Sollte die Inzidenz dann doch wieder an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner im Landkreis/der kreisfreien Stadt steigen, gelten wieder die bundesgesetzlichen Regeln – siehe zu 1.).

Bleibt nun, alles dafür zu tun, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, um bald den regulären Sportbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Eine Übersicht über die Inzidenz der COVID-19-Fälle in den deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich über das Dashboard des RKI.

Weitere Auswirkungen auf den Sportbetrieb im TTV, z.B. Entscheidungen zur Durchführbarkeit der Punktspiele, werden zeitnah bzw. zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

Das Präsidium des TTV weist auf die derzeit für Tennis gültige Verordnungslage* hin Donnerstag, 01.04.2021  | Allgemein, Verband Sehr geehrte Damen und Herren, die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021…

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.

Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.

Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Osterfest. Bleiben Sie gesund!

* Thüringer Corona-Verordnungen

Sexualisierte Gewalt: LSB ruft Mitglieder ab 16 Jahren zur Teilnahme an Studie auf Montag, 29.03.2021  | Allgemein, Nachwuchs, Verband Der Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie…

Der Landessportbund Thüringen e.V. (LSB) beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie Status Quo der Prävention und Intervention“, kurz „Sicher im Sport“. Noch bis zum 31. August 2021 läuft dazu eine Befragung. Im Rahmen dieser Online-Studie werden alle Thüringer Vereine und speziell deren Mitglieder ab 16 Jahre sowie Funktionäre befragt.

Die Umsetzung erfolgt durch das Universitätsklinikum Ulm. Insgesamt zehn Landessportbünde beteiligen sich finanziell und inhaltlich an dem Projekt. Die anonymisierten Forschungsergebnisse sollen mithelfen, die künftige Präventionsarbeit im organisierten Sport gemeinsam weiterentwickeln zu können. Daher ruft der LSB Thüringen seine Vereine auf, den Zugang zu der Online-Befragung an ihre Mitglieder ab 16 Jahre weiter zu verteilen. 

Konkret geht es um drei wesentliche Punkte: Wie häufig kommen sexualisierte Belästigungen und Übergriffe im Sport vor – in welchen Sportarten und eher in großen oder kleineren Vereinen? Wie gehen Vereine und Verbände mit Fällen und Verdachtsfällen um? Was lässt sich bei der Prävention sowie Aufarbeitung verbessern? 

„Das Thema Kinderschutz ist uns und unseren Mitgliedsorganisationen sehr wichtig, um Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für ihr Aufwachsen und ihre Lernerfahrung im organisierten Sport zu bieten. Mit den Erkenntnissen aus der Studie wollen wir in Zukunft sowohl die pädagogische Arbeit in Vereinen und Verbänden, als auch die Strukturen so zu gestalten, dass wir gemeinsam Sportorganisationen als verlässliche und sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestalten können“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel den Hintergrund der Beteiligung Thüringens.

Sexuelle Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Im Sport sind zahlreiche Kinder und Jugendliche Mitglieder. Daher kann man davon ausgehen, dass in Sportvereinen das hochsensible Thema ebenfalls eine Rolle spielt – auch im Breitensport.

Auch in Thüringen gab es bereits entsprechende Fälle von sexualisierter Gewalt und körperlichen Übergriffen. Aussagekräftige Erkenntnisse zu Häufigkeit und Formen im vereinsorgansierten Breitensport mit seinen Risikofaktoren wie Abhängigkeiten, Körperlichkeiten, engen Bindungen und Machtverhältnissen fehlen bisher, diese Forschungslücke soll nun geschlossen werden, um gezielte Maßnahmen umsetzen zu können. 

Vereine können den Zugang zur Studie – Link sowie QR-Code – gerne in ihren Medien einbinden! Beides ist im Dokument zur Studie zu finden.

Ansprechpartner:

Steffen Sindulka
Kinderschutzbeauftragter im Thüringer Sport
Tel: 0361 34054-46
Mail: s.sindulka@lsb-thueringen.de

DOKUMENT ZUR STUDIE