Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Sie am Mittwoch über die auf Grundlage der neuen Thüringer Corona-Verordnung möglichen Öffnungsschritte für den Tennissport in Thüringen informiert.
Wie bereits am 29.04.2021 mitgeteilt, planen wir den Beginn des Mannschaftswettspielbetriebs Sommer 2021 ab dem 10.07.2021 und sind zuversichtlich, dass wir einen Spielbetrieb mit Einzel und Doppel durchführen können.
Die Möglichkeit des schadfreien Rückzuges von Mannschaften wird bis zum 10.06.2021 verlängert.
Nach Ablauf des 10.06.2021 wird der TTV die Staffeleinteilungen entsprechend der Rückmeldungen aus den Mitgliedsvereinen überarbeiten sowie die Spielansetzungen neu erstellen. Folgende Termine sind für die jeweilige Veröffentlichung vorgesehen und haben Bestand:
Veröffentlichung vorläufige Staffeleinteilungen: bis zum 13.06.2021
Veröffentlichung endgültige Staffeleinteilungen: bis zum 20.06.2021
Veröffentlichung vorläufige Spielansetzungen: bis zum 27.06.2021
Veröffentlichung endgültige Spielansetzungen: bis zum 04.07.2021
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle oder die jeweils zuständigen Spielleiter.
Die gestern neu veröffentlichte Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht weitere Öffnungsschritte für den Tennissport. Diese Öffnungsschritte sind an die jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen in Landkreisen und kreisfreien Städten geknüpft.
Dieser Mitteilung unten angefügt finden Sie die wichtigsten Regelungen des Stufenplans für die Ausübung des Tennissports unter freiem Himmel. Für weiterführende Regelungen und Öffnungsschritte für den Tennissport in der Halle verweisen wir zum Selbststudium auf Paragraph 35 der Thüringer Verordnung, den Sie ebenfalls unten angefügt nachlesen können.
Auf Grundlage der neuen Thüringer Verordnung fahren wir mit der Planung zum Start der Punktspielsaison Sommer 2021 fort. Hierzu erfolgen in Kürze weitere Informationen.
Abschließend möchten wir Ihnen die Informationsseite des Landessportbundes Thüringen e.V. empfehlen: Coronavirus – Informationen für Sportvereine und Verbände. Auf dieser Seite erhalten Sie die aktuellen Informationen darüber, was für den Thüringer Sportbetrieb gemäß der neuen Thüringer Verordnung gilt – im Besonderen möchten wir auf die FAQs hinweisen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Stufenplan für die Ausübung des Tennissports unter freiem Himmel
Paragraph 35 der aktuellen Thüringer Verordnung
Pressemitteilung vom 28.05.2021
Der Landessportbund Thüringen (LSB) blickt vorsichtig optimistisch auf die Verordnungslage, die ab Anfang Juni in Thüringen gelten soll. Demnach sind aufgrund der zuletzt schnell sinkenden Inzidenzwerte auch für die meisten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat erste Öffnungsschritte zu erwarten. „Wir wissen aus Gesprächen mit dem Sportministerium und der Thüringer Politik, dass sie sich intensiv mit der Öffnung des Sportbetriebes für alle Altersklassen beginnend mit dem Sport im Freien und dann schrittweise auch in geschlossenen Sportstätten beschäftigt. Dies ist ein wichtiges Zeichen, nachdem der organisierte Vereinssport im Freistaat mehr als sieben Monate nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Präsenzform durchführbar war“, freut sich LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel und hofft auf weitere Lockerungen auch für den Indoor-Sport. Der LSB hatte sich vehement in die Gespräche zu den Öffnungsschritten eingebracht, konkrete Vorschläge in einem Positionspapier erarbeitet und diese dem Sportministerium übermittelt.
Noch wird am konkreten Verordnungstext gearbeitet, so dass erst nach der Veröffentlichung die konkreten Details bekannt sein werden. Klar scheint, dass der Outdoor-Sport bei einem Inzidenzwert unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen je Landkreis oder kreisfreie Stadt für Gruppen mit bis zu 20 Personen unabhängig des Alters der Personen erlaubt wird. Ab einer regionalen Inzidenz unter 50 soll auch Indoor-Sport mit Testpflicht erlaubt werden. Bei regionalen Inzidenzen unter 35 fallen Beschränkungen für Indoor- und Outdoor-Sport weg. Bei einer regionalen Inzidenz über 100 greift weiterhin die Bundesnotbremse bis Ende Juni, die den kontaktlosen Sport für Gruppen von bis zu fünf Personen unter 14 Jahren mit einem negativen Schnelltest der Anleitungspersonen möglich macht.
Die neue Verordnung soll zunächst bis Ende Juni gelten. Sobald diese Anfang Juni veröffentlicht wird, wird der LSB über konkrete Inhalte informieren und die FAQs anpassen.
Wichtige Informationen zur Sommerpunktspielsaison 2021
Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 23.04.2021 („Vorteil Tennis“ – Trotz „Notbremse“ Einzel weiterhin erlaubt), mit der wir bereits über die Regelungen des am 23.04.2021 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes informierten, möchten wir hier die Auswirkungen auf den Spielbetrieb in dieser Sommersaison darstellen.
Da nicht zu erwarten ist, dass in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten vor dem 30.06.2020 die Inzidenz unter 100/100.000 Einwohnern sinkt, hat das Präsidium des TTV entschieden, alle Spielansetzungen der bereits vollumfänglich geplanten Sommerpunktspielsaison abzusetzen.
Der am 13.05.2021 geplante Start der Sommerpunktspielsaison im TTV kann somit nicht stattfinden.
Trotz der unklaren Aussichten zur zukünftigen pandemischen Entwicklung in Thüringen und ganz Deutschland, möchte das Präsidium des TTV Ihnen aber, ähnlich wie im vergangenen Jahr, eine Perspektive zu einem vielleicht möglichen Mannschaftswettspielbetrieb, mit frühestem Start im Juli, geben.
Der Beginn des Mannschaftswettspielbetriebs Sommer 2021 ist – sofern möglich – für den 10.07.2021 vorgesehen. Es gilt hierbei aber die weiteren Entwicklungen der Gesetzes- und Verordnungsgebung für die Zeit ab dem 01.07.2021 abzuwarten. Die Aufnahme des Mannschaftswettspielbetriebs ist in erster Linie davon abhängig, ob dieser im Rahmen der dann geltenden Verordnungen erlaubt sein wird.
Sollte nach dem 01.07.2021 kein Mannschaftswettspielbetrieb erlaubt sein, wird dieser für den Sommer 2021 gänzlich abgesagt.
Aber: in der Hoffnung, dass Lockerungen ab Juli einen Saisonstart am 10.07.2021 erlauben, planen wir diesen unter folgenden Rahmenbedingungen:
Wie im vergangenen Jahr räumen wir unseren Mitgliedsvereinen bis zum 06.06.2021 die Möglichkeit ein, gemeldete Mannschaften vom Mannschaftswettspielbetrieb schadfrei zurückzuziehen. Etwaige Bußgelder werden dementsprechend und selbstverständlich nicht erhoben.
Nach Ablauf des 06.06.2021 werden wir die Staffeleinteilungen entsprechend der Rückmeldungen aus den Mitgliedsvereinen überarbeiten sowie die Spielansetzungen neu erstellen. Folgende Termine sind für die jeweilige Veröffentlichung vorgesehen:
Veröffentlichung vorläufige Staffeleinteilungen: bis zum 13.06.2021
Veröffentlichung endgültige Staffeleinteilungen: bis zum 20.06.2021
Veröffentlichung vorläufige Spielansetzungen: bis zum 27.06.2021
Veröffentlichung endgültige Spielansetzungen: bis zum 04.07.2021
Zudem möchten wir Ihnen noch folgende Informationen mit auf den Weg geben, die unter Umständen bei den von den Mitgliedsvereinen zu treffenden Entscheidungen von Bedeutung sind:
Absteiger wird es auch in dieser Saison nicht geben – auch nicht bei einem Rückzug der Mannschaft bis zum 06.06.2021. Etwaige Aufsteiger werden berücksichtigt, dies aber nur dann, wenn die Staffelstärke der übergeordneten Liga von der Kapazität her einen Aufsteiger aufnehmen kann.
Bezüglich der Neu-Terminierungen ist mitzuteilen, dass auch Mannschaftswettspiele aller Altersklassen und Ligen in den Sommerferien angesetzt werden müssen. Anders ließe sich nach derzeitigem Stand eine Terminplanung nicht realisieren. Diesbezüglich ist jedoch bereits jetzt schon mitzuteilen, dass wir – nach vorheriger Abstimmung – auch kurzfristigen Verlegungen entgegen den sonst geltenden Bestimmungen unserer Wettspielordnung zustimmen, sofern beide Mannschaften eine Einigung erzielen.
Sollte ab 01.07.2021 ein Mannschaftswettspielbetrieb nur ohne Austragung der Doppel möglich sein, so hat sich das Präsidium des TTV dazu entschieden, auch in diesem Falle die Mannschaftswettspiele durchzuführen. Es würden dann in einem Mannschaftswettspiel lediglich die zwei oder vier Einzel ausgetragen werden. Diese Regelung würde dann über die gesamte Saison hinweg bestehen bleiben, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Austragung der Doppel wieder möglich wäre. Das Aufstiegsrecht würde in diesem Falle komplett außer Kraft treten.
Wir bitten Sie im Besonderen darum in Ihre Überlegungen zusammen mit Ihrem Mitgliedsverein zum möglichen Rückzug einer Mannschaft die getroffenen Regelungen zur eventuellen Austragung der Mannschaftswettspiele ohne Doppel einzubeziehen.
Die vor dem 30.06.2021 geplanten Thüringer Landesmeisterschaften (U12, U14, U18, Damen & Herren) werden zu noch festzulegenden neuen Terminen später im Jahr nachgeholt. Der Termin der Thüringer Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren bleibt vorerst bestehen.
Abschließend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen zum Infektionsschutz Wettspielbetrieb jeglicher Art untersagen. Diese Regelung betrifft neben dem Mannschaftswettspielbetrieb auch jegliche LK-Turniere und DTB-Ranglistenturniere. Ausnahmen gelten lediglich für Berufssportler.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- geplanter Start der Sommerpunktspielsaison im TTV ab 13.05.2021 ist aufgrund der „Bundesnotbremse“ derzeit nicht möglich
- TTV gibt Perspektive zum Mannschaftswettspielbetrieb trotz unsicherer Gesamtlage
- frühestmöglicher Beginn 10.07.2021, ABHÄNGIG von Entwicklungen der Gesetzes- und Verordnungsgebung für die Zeit ab dem 01.07.2021
- Sollte ab 01.07.2021 ein Mannschaftswettspielbetrieb nur ohne Austragung der Doppel möglich sein, finden Mannschaftswettspiele in veränderter Form statt
- Mannschaften können schadfrei (keine Bußgelder) bis 06.06.2021 abgemeldet werden
- keine Absteiger in der Sommerpunktspielsaison 2021, auch nicht bei Rückzug von Mannschaften
- etwaige Neu-Terminierung in den Sommerferien geplant
- Verlegung aller vor dem 30.06.2021 geplanten Thüringer Landesmeisterschaften (U12, U14, U18, Damen & Herren)
- Termin der Thüringer Landesmeisterschaften der Seniorinnen und Senioren bleibt vorerst bestehen
- bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen zum Infektionsschutz untersagen Wettspielbetrieb jeglicher Art, insbesondere auch LK-Turniere und DTB-Ranglistenturniere können nicht veranstaltet werden
Wie immer gilt – der vorstehend skizzierte Rahmen und die dabei genannten Daten finden ihre Grundlage in dem aktuell vorhandenen Informationsstand. Wir bitten daher um Verständnis, dass Änderungen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit möglich sind.
Ihnen weiterhin alles Gute – und bleiben Sie gesund!
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Notbremse“, tritt nun am heutigen Tag in Kraft. Jedes Bundesland muss diese verpflichtend ziehen, wenn dort in einer Region die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf mehr als 100 steigt. Mit den neuen Regelungen § 28 b und c IfSG werden nun bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen definiert, um das Infektionsgeschehen zügig einzudämmen. Eine kurze Übersicht über die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wird aus der Darstellung der Bundesregierung und aus den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums ersichtlich. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 30.06.2021.
Für den Tennissport bedeutet das bei einer drei Tage anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100, dass die Ausübung zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Das Doppel ist im Freizeitbereich somit nur mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten können für den Individualsport geöffnet bleiben. Wettkampfbetrieb ist im Freizeitbereich nicht zulässig. Im Bereich des Trainings- und Wettkampfbetriebs von Berufs- und Leistungssportlern gibt es Ausnahmen unter Einschränkungen.
Bleibt die Inzidenz 5 Tage stabil unter 100, greift ab dem übernächsten Tag wieder die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, die am 22.04.2021 verlängert wurde und bis zum 09.05.2021 gilt.
Eine weitere wichtig Anmerkung: Wenn die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung härtere Regeln vorsieht als das Bundesgesetz, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich (vgl. auch Pressemitteilung des Landessportbundes Thüringen e.V.).
Beispiel: Das Bundesgesetz unterscheidet bei der Zulassung der „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ nicht zwischen draußen und drinnen (Halle). Die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung lässt jedoch keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich.
Zusammenfassung:
Der Schwellenwert für das Inkrafttreten der bundesgesetzlichen sogenannten “Notbremse” ist
a) eine 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner
b) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Eisenach, Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl), d.h. es wird nicht abgestellt auf eine Landesinzidenz.
1.) Da es keinen Landkreis/keine kreisfreie Stadt mit einer Inzidenz unter 100 derzeit in ganz Thüringen gibt, gilt derzeit überall das Bundesgesetz:
- Einzel: JA
- Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
- Die Landeskader dürfen trainieren.
2.) Sinkt in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz unter 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen, so treten an die Stelle der bundesgesetzlichen Regeln die Regeln der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:
- Einzel: JA
- Doppel: NEIN (ja nur im Rahmen eines einzigen Hausstandes)
- Zu beachten sind die Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.
3.) Sollte die Inzidenz dann doch wieder an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner im Landkreis/der kreisfreien Stadt steigen, gelten wieder die bundesgesetzlichen Regeln – siehe zu 1.).
Bleibt nun, alles dafür zu tun, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, um bald den regulären Sportbetrieb wieder aufnehmen zu können.
Eine Übersicht über die Inzidenz der COVID-19-Fälle in den deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten findet sich über das Dashboard des RKI.
Weitere Auswirkungen auf den Sportbetrieb im TTV, z.B. Entscheidungen zur Durchführbarkeit der Punktspiele, werden zeitnah bzw. zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die gestern veröffentlichte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlaubt das Tennisspielen bis zum 24.04.2021 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 unter freiem Himmel (!) allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß § 11 der Verordnung. Ausnahmen regelt die Verordnung im § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 12 Nr. 11.
Für das Tennisspielen auf den Thüringer Tennisanlagen empfiehlt das Präsidium weiterhin bzw. erneut das Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen + Platzpflege – Anlage verlassen.
Das Präsidium wünscht Ihnen ein frohes Osterfest. Bleiben Sie gesund!