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KOMMEN – SPIELEN – GEHEN Montag, 04.05.2020  | Sport, Termine, Verband Ab heute, dem 04.05.2020 ist die (eingeschränkte) Möglichkeit zur Nutzung unserer Tennisanlagen in Thüringen grundsätzlich wieder möglich!! Die Landesregierung hat folgende Regelungen erlassen und Hinweise erteilt: vgl. https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/…

Ab heute, dem 04.05.2020 ist die (eingeschränkte) Möglichkeit zur Nutzung unserer Tennisanlagen in Thüringen grundsätzlich wieder möglich!!

Die Landesregierung hat folgende Regelungen erlassen und Hinweise erteilt:

vgl. https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

vgl. https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/aenderungen-der-coronavirus-verordnung-treten-am-montag-in-kraft

Bevor Sie sich aber wieder in das Tennisvergnügen stürzen, bitten wir folgende Empfehlungen anzunehmen:

1. Der Träger der Sportanlage (in der Regel der Vereinsvorstand) muss vor Aufnahme des Spiel – und Trainingsbetriebes seine Zustimmung zur Anlagennutzung erklären.

2. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Anlagen-/Platzöffnung dient nur und ausschließlich der Nutzung “für den Individualsport unter freiem Himmel” und schließt den Publikumsverkehr im Übrigen aus. Das bislang gekannte Clubleben und den bislang geübten Umgang wird es daher bis auf Weiteres nicht geben.

3. Jeder Verein, der sich zur Öffnung seiner Anlage entschließt, wird seinen Mitgliedern einen Maßnahmenkatalog (ein Schutz-Konzept) mit Verhaltensregeln und Sicherheitshinweisen unterbreiten.

Zu Ihrer Information geben wir Ihnen die Schreiben des TTV an seine Mitgliedsvereine vom 01. und 03.05.2020 zur Kenntnis.

Schreiben an die TTV-Mitgliedsvereine am 01.05.2020

Schreiben an die TTV-Mitgliedsvereine am 03.05.2020

Die dort den Vereinsvorständen dargelegten Empfehlungen sind weitreichend und stellen die Vereinsvorstände vor erhebliche organisatorische Aufgaben. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Vorstände nur ehrenamtlich für Sie tätig sind und nicht über Spezialwissen in gesundheitsrechtlichen Angelegenheiten verfügen. Bitte erleichtern Sie Ihren Vorständen die Arbeit, indem Sie mit Verständnis und diszipliniert die vor Ort verkündeten Verhaltensregeln und Maßnahmen nicht nur akzeptieren, sondern diese unterstützend umzusetzen helfen!

Sie setzen damit ein Zeichen der Solidarität gegenüber Ihrem Vorstand und den übrigen Mitgliedern, weil Sie durch Einhaltung der Regeln eine erneute behördliche Schließung der Anlage verhindern.
Ebenso können u.a. wir Tennisspieler als Freiluftsportler, die nun zuerst in den Genuss der Öffnung des Sportes in Thüringen kommen, der Politik zeigen, dass wir Sportler verantwortungsbewusst  die Umgangs- und Hygieneregeln einhalten und deshalb in einem nächsten Schritt hoffentlich bald auch andere Sportarten freigegeben werden!

Das Doppelspiel, der gewohnte Plausch nach dem Spiel in der Gaststätte – vieles wird noch nicht wieder möglich sein.

Meine Bitte: genießen Sie den gereichten kleinen Finger und greifen Sie nicht gleich nach der ganzen Hand. 

Folgen Sie dem Motto: Kommen – Spielen – Gehen bzw. Anlage betreten – Abstand halten – Platzpflege + Spielen (nur zu zweit) + Platzpflege – Anlage verlassen!!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Vergnügen und Spass beim Tennisspiel und bleiben Sie gesund!

Für das Präsidium des TTV e.V.

W. Danker

Präsident